Staatsanwaltschaft Heilbronn stellt Verfahren wegen „Pinocchio“-Kritik an Merz ein
Verfahren wegen „Pinocchio“-Kritik an Merz eingestellt

„Pinocchio“-Vergleich als zulässige Kritik: Verfahren gegen Facebook-Nutzer eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Facebook-Nutzer eingestellt, der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Pinocchio“ bezeichnet hatte. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass es sich bei der Äußerung um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige politische Kritik handle.

Hintergrund: Merz-Besuch in Heilbronn löste Diskussion aus

Anlass für den umstrittenen Kommentar war ein Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz im Oktober in Heilbronn. Die örtliche Polizei hatte auf ihrer Facebook-Seite über ein im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängtes Flugverbot informiert. Unter diesem Beitrag kam es zu fast 400 Kommentaren, von denen die Staatsanwaltschaft 38 auf mögliche Strafbarkeit prüfen musste. Darunter befand sich auch der Satz „Pinocchio kommt nach HN“.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass bereits ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung aus ähnlichen Erwägungen eingestellt worden sei. Nicht alle der insgesamt 38 geprüften Verfahren seien jedoch bereits abgeschlossen, hieß es weiter.

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Rechtliche Einordnung: Wo liegt die Grenze der Meinungsfreiheit?

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft unterstreicht die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit in der deutschen Rechtsprechung. Politische Äußerungen, selbst wenn sie spöttisch oder kritisch formuliert sind, genießen einen besonderen Schutz. Der Vergleich mit der Kinderbuchfigur Pinocchio, deren Nase bei jeder Lüge wächst, wird in diesem Fall als zulässige Form der Machtkritik gewertet.

Die Figur Pinocchio erschien erstmals 1883 in einem Roman des italienischen Autors Carlo Collodi und erlangte durch Disneys animierten Kinofilm von 1940 weltweite Bekanntheit. Ihr charakteristisches Merkmal – das Wachsen der Nase bei Unwahrheiten – wird oft im übertragenen Sinne für Personen verwendet, denen man Unehrlichkeit unterstellt.

Die Einstellung des Verfahrens zeigt, dass die Justizbehörden zwischen beleidigenden Äußerungen und kritischen, aber noch zulässigen Meinungsäußerungen unterscheiden. In sozialen Medien wie Facebook ist diese Grenze immer wieder Gegenstand von Diskussionen und rechtlichen Prüfungen.

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