Bürgermeisterwahl in Strausberg gestoppt: Droht nun ein Gerichtsverfahren?
Bürgermeisterwahl gestoppt: Gerichtsverfahren droht

Bürgermeisterwahl in Strausberg gestoppt: Droht nun ein Gerichtsverfahren?

Im anhaltenden Streit um den Stopp der Bürgermeisterwahl in Strausberg ist eine Eskalation wahrscheinlich. Der Anwalt eines Kandidaten hat eine Frist gesetzt und mit einer Klage gedroht, während der Landrat voraussichtlich an seiner umstrittenen Entscheidung festhalten wird. Die Situation entwickelt sich zu einem rechtlichen und politischen Krimi, der bundesweit Aufmerksamkeit erregt.

Landrat bleibt hart: Keine Rücknahme des Wahl-Stopps

Landrat Gernot Schmidt (SPD) wird im Laufe des Tages eine offizielle Stellungnahme abgeben, kündigte eine Sprecherin des Landkreises an. „Er wird den Bescheid nicht zurücknehmen“, hieß es bereits am Montag. Damit signalisiert Schmidt, dass er trotz des Drucks nicht von seiner Entscheidung abrücken will, die Bürgermeisterwahl im Februar wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten für ungültig zu erklären.

Der Anwalt des Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner, Rechtsanwalt Mario H. Seydel, geht jedoch entschlossen gegen diese Entscheidung vor. Er setzte dem Landrat eine Frist bis zum heutigen Mittag (12.00 Uhr), um zu erklären, ob er seinen Bescheid zurücknimmt. Falls dies nicht geschieht, kündigte Seydel an, den Fall vor Gericht zu bringen. Hübner, der parteilos kandidiert, pocht darauf, dass die für Mitte März angesetzte Stichwahl wie geplant stattfinden soll.

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Rechtliche Auseinandersetzung: Anwalt hält Eingreifen für unzulässig

In einer Mitteilung am Freitag argumentierte Rechtsanwalt Seydel, dass der Landrat die Wahl nicht für ungültig erklären und nicht absagen dürfe. „Der Landrat hat lediglich ein Eingriffsrecht, wenn es um die Vorbereitung einer Wahl geht, nicht danach“, so Seydel, der sich dabei auf das Kommunalwahlgesetz bezieht. Diese Interpretation stellt die rechtliche Grundlage des Wahl-Stopps infrage und könnte zu einem Präzedenzfall werden.

Gesprächsbedarf zum Eingreifen des Landrats sieht auch das Innenministerium. Innenminister René Wilke (SPD) betonte: „Deutschlandweit gab es bisher keinen vergleichbaren Fall“. Die Interpretation der Gesetzeslage wird derzeit erörtert, und auch der Innenausschuss des Landtages will sich an diesem Mittwoch mit der abgesagten Bürgermeisterwahl befassen. Dies unterstreicht die politische Brisanz des Themas.

Hintergrund: Wahlbriefe in Filiale des Kandidaten

Ein zentraler Punkt des Konflikts ist die Tatsache, dass sich das Postfach der Stadt für Wahlbriefe in einer Postfiliale befindet, die Bürgermeisterkandidat Hübner gehört. Der Landrat hatte vergangene Woche erklärt, es sei auffällig, dass ein „außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe“ nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden hätten.

Mehr als 4.000 Wahlbriefe wurden ausgegeben und versandt, aber nur 2.835 gelangten zurück zur Wahlbehörde. Hübner weist den Verdacht, dass es in seiner Filiale zu Wahlmanipulation gekommen sein könnte, entschieden zurück. Diese Diskrepanz bildet jedoch die Grundlage für den Wahl-Stopp und könnte im Falle einer Klage eine entscheidende Rolle spielen.

Die Situation bleibt angespannt, und mit der gesetzten Frist könnte der Fall bald vor Gericht landen. Die Entwicklung wird nicht nur für Strausberg, sondern möglicherweise auch für die bundesweite Wahlpraxis von Bedeutung sein.

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