Feuerwehr-Affäre in Friedland: Anklage, Verfahren und ein mysteriöser AfD-Antrag
Feuerwehr-Affäre Friedland: Neue Verfahren und AfD-Antrag

Feuerwehr-Affäre in Friedland: Neue Entwicklungen und ein rätselhafter AfD-Antrag

Die Feuerwehr-Affäre in Friedland, Mecklenburg-Vorpommern, nimmt weiterhin unerwartete Wendungen. Trotz eines Urteils des Greifswalder Verwaltungsgerichts, das Stephan Drews die Rückkehr als Orts- und Gemeindewehrführer ermöglichte, bleibt die Situation angespannt. Fast täglich kommen neue Details ans Licht, die die Komplexität des Falls unterstreichen.

Urteil und sofortiger Einsatz

Nach dem positiven Gerichtsbeschluss konnte Stephan Drews, der auch als Kreiswehrführer der Seenplatte fungiert, seine Aufgaben in Friedland wieder aufnehmen. Unmittelbar danach waren er und seine Kameraden im Kampf gegen Überschwemmungen gefordert, die durch Tauwetter ausgelöst wurden. Bürgermeister Frank Nieswandt (Linke) lobte bei einer Stadtvertretersitzung am 25. Februar das professionelle Zusammenspiel der Einsatzkräfte, insbesondere bei der Bekämpfung von Schmelzwasserfluten an der Bundesstraße 197.

Nieswandt dankte ausdrücklich den Ehrenamtlichen und bestätigte, dass Drews seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen konnte. Gleichzeitig forderte er den Wehrführer auf, eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr einzuberufen. Hintergrund ist ein einstimmiger, nichtöffentlicher Beschluss der Stadtvertreter vom Januar, der die Eignung von Drews für seine Ehrenämter ergebnisoffen diskutieren soll.

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Anklage und abgelehnte Disziplinarverfahren

Parallel dazu wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bekannt, die sich gegen einen Mann aus Friedland richtet. Ihm wird vorgeworfen, pornografische Inhalte an Minderjährige verbreitet zu haben. Nach Informationen des Nordkurier handelt es sich dabei um einen Feuerwehrmann, dessen Ermittlungen als Ausgangspunkt für die Differenzen zwischen Bürgermeister Nieswandt und Wehrführer Drews gelten. Die Stadtverwaltung bestätigte, dass der Beschuldigte seit Kenntnis der Vorwürfe nicht mehr aktiv ist und insbesondere nicht mit Feuerwehr-Nachwuchs arbeiten darf. Das Amtsgericht hat das Hauptverfahren eröffnet, mit einem ersten Prozesstermin Anfang April.

Zudem scheiterte die Friedländer Stadtverwaltung erneut mit ihrem Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Stephan Drews. Nach einer ersten Ablehnung im Dezember wurde im Januar ein zweiter Versuch unternommen, der ebenfalls vom Landkreis als unterer Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt wurde. Die Kreisverwaltung konsultierte erneut das Innenministerium in Schwerin, das die Einschätzung bestätigte, dass ein Disziplinarverfahren nicht angezeigt sei.

Kryptischer AfD-Antrag und interne Ermittlungen

Ein weiteres Kapitel der Affäre wurde durch einen kryptisch formulierten Antrag der AfD bei der jüngsten Stadtvertretersitzung aufgeschlagen. Fast 25 Bürger waren anwesend, als Frank Dade (AfD) einen Antrag stellte, der auf den ersten Blick nicht direkt mit der Feuerwehr-Affäre in Verbindung zu stehen schien. Es ging um die „Beweisvorlage zur angeblichen Weiterleitung einer nicht öffentlichen Mail“ und die Forderung nach einer „vollständigen Sachverhaltsaufklärung zu behaupteten Video- und/oder Tonaufnahmen“.

Dade wies Vorwürfe zurück, dass er eine nichtöffentliche Mail weitergeleitet oder sich unberechtigt bei der Feuerwehr aufgehalten habe. Obwohl nicht explizit genannt, deutete sich an, dass ein Beschäftigter der Stadtverwaltung für diese Behauptungen verantwortlich sein soll. Bürgermeister Nieswandt wollte den Antrag zunächst in den nichtöffentlichen Bereich verlegen, doch die Stadtvertreter lehnten dies mehrheitlich ab und stimmten dem AfD-Begehren zu.

Damit erhielt die Verwaltung den Auftrag, interne Ermittlungen einzuleiten. Falls sich herausstellt, dass keine entsprechenden Aufnahmen existieren und dennoch das Gegenteil behauptet wurde, könnte dies als erhebliche Pflichtverletzung gewertet werden, mit möglichen kommunalrechtlichen, dienstrechtlichen sowie zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

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Landkreisreaktionen und Kostenfrage

Die Affäre findet auch im gesamten Landkreis große Beachtung, da Drews zusätzlich als Kreiswehrführer agiert. Toralf Schnur (parteilos) fragte Landrat Thomas Müller (CDU), warum Kreistagsmitglieder nicht früher über Details informiert wurden. Müller verwies auf das Brandschutzgesetz und die Kommunalverfassung und betonte, dass Drews in seiner Rolle als Kreiswehrführer nicht in Frage stehe. Die Suspendierung als Orts- und Gemeindewehrführer sei alleinige Sache der Stadt Friedland gewesen.

Stephan Drews selbst äußert sich nicht zu den Vorgängen und verweist auf Bürgermeister Nieswandt als Ansprechpartner. In einer Einwohnerfragestunde räumte Nieswandt ein, dass der Streit der Stadt bereits erhebliche Kosten verursacht habe, ohne jedoch eine genaue Summe nennen zu können, da viele Fragen noch ungeklärt sind. Damit bleibt die Feuerwehr-Affäre in Friedland ein komplexes und kostspieliges Thema, das weiterhin für Schlagzeilen sorgt.