Feuerwehr-Affäre in Friedland: Neue Entwicklungen nach Gerichtsurteil
In der Feuerwehr-Affäre um Stephan Drews in Friedland kehrt trotz eines Urteils des Greifswalder Verwaltungsgerichts keine Ruhe ein. Drews darf zwar wieder als Orts- und Gemeindewehrführer aktiv sein, doch nahezu täglich werden neue Kapitel in diesem komplexen Fall geschrieben. Auch nach der Entscheidung von Bürgermeister Frank Nieswandt (Linke), das Urteil zu akzeptieren, glätten sich die Wogen nicht.
Anklage und Disziplinarverfahren im Fokus
Eine Anklage der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen einen Mann aus Friedland mit dem Vorwurf des Verbreitens pornografischer Inhalte an Minderjährige hat neue Brisanz in die Affäre gebracht. Nach Informationen soll es sich dabei um einen Feuerwehrmann handeln, dessen Ermittlungen als Ausgangspunkt für Differenzen zwischen Bürgermeister Nieswandt und Wehrführer Drews gelten. Die Stadtverwaltung bestätigt, dass der Beschuldigte seit Kenntnis der Vorwürfe nicht mehr aktiv ist und insbesondere nicht mit Feuerwehr-Nachwuchs arbeiten darf. Das Amtsgericht hat das Hauptverfahren bereits eröffnet, mit einem ersten Prozesstermin Anfang April.
Parallel dazu scheiterte die Friedländer Stadtverwaltung erneut mit ihrem Antrag auf ein Disziplinarverfahren gegen Stephan Drews. Nach einem ersten gescheiterten Versuch im Dezember lehnte der Landkreis als untere Rechtsaufsichtsbehörde auch im Januar einen weiteren Antrag ab. Die Kreisverwaltung bestätigte, dass das Innenministerium in Schwerin die Einschätzung unterstützt, dass ein Disziplinarverfahren nicht angezeigt sei.
AfD-Antrag löst interne Ermittlungen aus
Ein kryptisch formulierter Antrag der AfD bei der jüngsten Stadtvertretersitzung hat ein weiteres Kapitel in der Feuerwehr-Affäre eröffnet. Frank Dade (AfD) beantragte eine vollständige Sachverhaltsaufklärung zu behaupteten Video- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit einem Stadtvertreter bei der Feuerwehr. Dade wies Anschuldigungen zurück, er habe weder eine nichtöffentliche Mail weitergeleitet noch sich unberechtigt aufgehalten. Die Stadtvertreter lehnten es ab, den Antrag in den nichtöffentlichen Bereich zu schieben, und gaben der Verwaltung den Auftrag, in den eigenen Reihen zu ermitteln.
Falls sich herausstellt, dass keine entsprechenden Aufnahmen existieren und dennoch falsche Behauptungen aufgestellt wurden, könnte dies erhebliche Pflichtverletzungen bedeuten, mit möglichen kommunalrechtlichen, dienstrechtlichen sowie zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.
Bürgermeister lobt Ehrenamtliche trotz Streit
Bürgermeister Frank Nieswandt fand bei einer Stadtvertretersitzung lobende Worte für die Ehrenamtlichen der Feuerwehr, die im Kampf gegen Überschwemmungen durch Tauwetter im Einsatz waren. Er dankte ausdrücklich für das professionelle Zusammenspiel, etwa bei der Sperrung der Bundesstraße 197. Nieswandt bestätigte, dass Drews seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen konnte, forderte aber auch eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr ein.
Hintergrund ist ein einstimmiger, nichtöffentlicher Beschluss der Stadtvertreter im Januar, der die Eignung von Drews für seine Ehrenämter ergebnisoffen diskutieren soll.
Kreis und Kosten im Blick
Im Landkreis findet das Geschehen in Friedland weiter große Beachtung, da Drews auch Kreiswehrführer ist. Toralf Schnur (parteilos) fragte Landrat Thomas Müller (CDU), warum Kreistagsmitglieder nicht früher informiert wurden. Müller verwies auf das Brandschutzgesetz und die Kommunalverfassung und betonte, dass Drews als Kreiswehrführer nicht in Frage stehe, während die Suspendierung als Orts- und Gemeindewehrführer eine alleinige Sache der Stadt Friedland sei.
Stephan Drews äußert sich nicht zu den Vorgängen und verweist auf Bürgermeister Nieswandt als Ansprechpartner. Nieswandt räumte in einer Einwohnerfragestunde ein, dass der Streit die Stadt bereits Geld gekostet habe, konnte jedoch keine genaue Summe nennen, da noch nicht alle Fragen geklärt seien.



