Kommunalwahlkampf: Gerichte uneins über Redeverbote für Björn Höcke in Bayern
Gerichte uneins über Redeverbote für Höcke in Bayern

Kommunalwahlkampf: Uneinheitliche Gerichtsentscheidungen zu Höcke-Auftritten in Bayern

Im bayerischen Kommunalwahlkampf herrscht derzeit juristische Uneinigkeit über mögliche Auftritte des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke. Während das Verwaltungsgericht Bayreuth ein Redeverbot für eine Veranstaltung in Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth erlassen hat, entschied das Verwaltungsgericht Augsburg anders für einen geplanten Auftritt in Lindenberg im Allgäu.

Unterschiedliche Bewertungen der Gerichte

Das Verwaltungsgericht Bayreuth begründete sein Verbot mit einer relativ neuen Vorschrift der bayerischen Gemeindeordnung. Diese ermöglicht es Gemeinden, die Nutzung öffentlicher Einrichtungen zu verweigern, wenn bei Veranstaltungen Inhalte zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen oder antisemitische Äußerungen enthalten. Das Gericht sah angesichts Höckes politischer Ausrichtung, früherer Aussagen und des Charakters der Wahlkampfveranstaltung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für solche Inhalte.

Ganz anders bewertete das Verwaltungsgericht Augsburg die Situation für den geplanten Auftritt in Lindenberg. Die Richter sahen keine ausreichende Grundlage für ein Redeverbot, da die Stadt nicht konkret genug darlegen konnte, welche strafrechtlich relevanten Äußerungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien. Zwar seien Höckes Verurteilungen wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ besorgniserregend, doch die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Redeverbot seien hoch.

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Weitere juristische Auseinandersetzungen erwartet

Beide Entscheidungen sind noch nicht endgültig. Die AfD hat gegen das Redeverbot in Seybothenreuth Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt, der noch vor der für Samstagnachmittag geplanten Veranstaltung entscheiden will. Umgekehrt hat die Stadt Lindenberg gegen die Aufhebung des Redeverbots Beschwerde eingereicht, sodass auch dieser Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof landen dürfte.

Interessant ist dabei, dass das Augsburger Gericht in einem Vorverfahren zunächst ein komplettes Nutzungsverbot der Stadthalle für unzulässig erklärt hatte, aber selbst auf ein Redeverbot als milderes Mittel hingewiesen hatte. Nachdem die Stadt diesem Hinweis folgte und ein Redeverbot erließ, kippte nun dasselbe Gericht auch diese Entscheidung.

Landtagsveranstaltung sorgt für zusätzliche Kontroversen

Parallel zu den kommunalen Streitigkeiten hat die bayerische AfD-Fraktion einen Auftritt Höckes im Landtag für Samstag angekündigt – als Teil eines sogenannten „parlamentarischen Frühschoppens“. Die Landtagsverwaltung sieht hierfür keine Handhabe für ein Verbot, da aus der Ankündigung nicht ersichtlich sei, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt oder die Würde des Hauses verletzt werde.

Dies stößt auf Kritik, insbesondere vom bayerischen Antisemitismusbeauftragten Ludwig Spaenle (CSU). „Höcke hat im Landtag als Herzkammer der bayerischen Demokratie nichts verloren“, erklärte Spaenle und betonte, Höcke sei in Bayern nicht erwünscht.

Höcke reagiert provokant

Björn Höcke selbst zeigte sich auf der Plattform X unbeeindruckt von den juristischen Auseinandersetzungen. „Da komme ich doch erst recht!“ kommentierte er und bestätigte seine Teilnahme an beiden umstrittenen Veranstaltungen in Seybothenreuth und Lindenberg.

Die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen werfen grundsätzliche Fragen auf:

  • Wie sind die verfassungsrechtlichen Grenzen für Redeverbote im Wahlkampf zu ziehen?
  • Welche Beweisanforderungen müssen Behörden erfüllen, um ein Redeverbot zu rechtfertigen?
  • Wie wirken sich frühere Verurteilungen eines Redners auf aktuelle Auftrittsgenehmigungen aus?

Die kommenden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs werden hierzu wichtige Klarstellungen bringen müssen, während der Kommunalwahlkampf in Bayern weiterhin von dieser juristischen Kontroverse geprägt bleibt.

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