Kommunalwahlkampf: Juristische Niederlage für Bayern - Höcke-Auftritte in städtischen Hallen bleiben erlaubt
Höcke-Auftritte in Bayern: Gerichte erlauben Veranstaltungen in kommunalen Hallen

Kommunalwahlkampf: Juristische Niederlage für Bayern - Höcke-Auftritte in städtischen Hallen bleiben erlaubt

Nach einem juristischen Tauziehen um zwei Reden des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke in Bayern fordern die betroffenen Kommunen dringend Konsequenzen vom Gesetzgeber. „Die neue gesetzliche Regelung hat sich als stumpfes Schwert herausgestellt“, erklärte der Bürgermeister von Lindenberg im Landkreis Lindau, Eric Ballerstedt, in einer aktuellen Stellungnahme.

Juristisches Hin und Her mit klarem Ergebnis

Sowohl Lindenberg als auch Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth hatten versucht, juristisch gegen die geplanten Wahlkampfveranstaltungen der AfD in kommunalen Hallen vorzugehen. Dabei entwickelte sich ein bemerkenswertes juristisches Hin und Her: Während das Verwaltungsgericht Bayreuth eine öffentliche Rede in Seybothenreuth untersagte, erlaubte das Verwaltungsgericht Augsburg einen Auftritt in Lindenberg. Als nächste Instanz teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schließlich am Freitagabend mit, dass beide Auftritte zulässig seien.

„Die Stadt Lindenberg wie auch die Gemeinde Seybothenreuth, die ebenfalls vor Gericht unterlegen ist, fordern den Gesetzgeber dringend auf, auf diese Entscheidung des VGH zu reagieren“, schrieb Ballerstedt in seiner aktuellen Reaktion. Die gerichtliche Entscheidung zum Auftritt in Lindenberg sei „einigermaßen überraschend“ gekommen, da das Verwaltungsgericht in Augsburg zuvor selbst Hinweise gegeben habe, wie ein Verbot zu erreichen wäre.

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Landtagsdebatte mit scharfer Kritik

Am Samstagvormittag hatte die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag bereits ein Weißwurstfrühstück mit Höcke im Parlamentsgebäude veranstaltet. Die Reaktionen von CSU und Grünen fielen dabei äußerst deutlich aus. „Wir brauchen kein rechtsextremes Geschwätz im bayerischen Landtag“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek deutlich. Gleichzeitig betonte er: „Wir sollten aber den Auftritt eines Radikalen nicht größer machen als er ist - unsere Demokratie ist stärker.“

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze warnte mit deutlichen Worten: „Die AfD hat Böses im Sinn - mit unseren Menschen, unserem Land und unserer Demokratie.“ Sie kritisierte, dass die AfD es zulasse, „dass der Thüringer Faschist Björn Höcke mit seinen menschenfeindlichen und rassistischen Positionen die Ehre unseres Landtags beschmutzt.“ Schulze forderte erneut, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen und betonte: „Daran werden wir Grüne weiter arbeiten.“

Neue Gemeindeordnung ohne Wirkung

Hintergrund des gesamten Streits ist die Tatsache, dass der AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung einer Naziparole rechtskräftig verurteilt wurde. Die bayerische Gemeindeordnung verfügt seit wenigen Wochen über eine neue Vorschrift, wonach die Nutzung von öffentlichen Räumen versagt werden kann, wenn bei einer Veranstaltung „Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten“ seien.

Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind allerdings auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe. Diese juristische Interpretation stellt die betroffenen Kommunen vor erhebliche Probleme und wirft grundsätzliche Fragen auf.

Gegendemonstrationen mit deutlicher Beteiligung

Parallel zu den umstrittenen Veranstaltungen formierten sich in beiden Kommunen beachtliche Gegendemonstrationen. In Seybothenreuth kamen nach Polizeiangaben etwa 200 Menschen zur AfD-Veranstaltung, während sich vor der Halle eine Gegenkundgebung mit etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern versammelte. Vor dem Auftritt Höckes in Lindenberg am Sonntagabend hatten sich zahlreiche Menschen zu einer Gegendemo versammelt, deren Teilnehmerzahl nach Polizeiangaben im vierstelligen Bereich lag.

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Bürgermeister Ballerstedt stellt in seiner Stellungnahme die grundsätzliche Frage, in welchen Fällen die Anwendung der neuen Regelung überhaupt denkbar ist, wenn sie selbst bei einem zweifach wegen Naziparolen verurteilten Politiker nicht greift. Die Kommunen sehen sich in einer schwierigen Position und fordern nun klare gesetzgeberische Nachbesserungen, um in Zukunft besser gegen derartige Veranstaltungen vorgehen zu können.