Templiner Kleingärtner erfolgreich: Keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben
Ein hartnäckiger Protest hat sich für die Kleingärtner in Templin ausgezahlt. Nach monatelangen Auseinandersetzungen und intensiven Diskussionen haben die Stadtverordneten nun eine entscheidende Satzungsänderung beschlossen, die organisierte Kleingärtner von der Zweitwohnungssteuer befreit.
Massiver Protest führt zum Erfolg
Als die Stadt Templin im vergangenen Jahr damit begann, Hunderten Kleingärtnern sogenannte Erhebungsbögen zuzuschicken, um die Besteuerung ihrer Gartenlauben zu prüfen, brach ein Sturm der Entrüstung los. Die Kleingärtner, insbesondere die Vorstände ihrer Vereine, organisierten sich und protestierten energisch – unter anderem in der Stadtverordnetenversammlung im November 2025.
Dieser massive Widerstand führte zu einem konstruktiven Dialog zwischen der Stadtverwaltung, den politischen Vertretern und den Schrebergärtnern. Mehrere Stadtverordnete solidarisierten sich mit den Vereinen und brachten Anträge für eine Satzungsänderung ein.
Verwaltung lenkt ein
In der jüngsten Stadtverordnetenversammlung erläuterte Fachbereichsleiterin Annette Nitschmann die Gründe für das Einlenken der Verwaltung. „Wir haben als Verwaltung herausgehört, dass der Wille, der uns von den Kleingartenvereinen entgegengebracht wurde, auch von der Mehrheit der Stadtverordneten mitgetragen wird“, erklärte sie. Daraufhin brachte die Verwaltung selbst einen Vorschlag zur Satzungsänderung ein.
Der Kern der Änderung: Kleingärtner, die in gemeinnützigen Vereinen organisiert sind, werden künftig von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen. Damit folgte die Stadt einem der beiden Wege, die von den Vertretern der Kleingartenvereine vorgeschlagen worden waren.
Politische Debatte mit unterschiedlichen Positionen
Die Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung zeigte unterschiedliche politische Positionen:
- Franz-Christoph Michel (CDU) äußerte Bedenken, dass die geänderte Satzung gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnte und der Stadt finanzieller Schaden drohe
- Nico Brückmann (SPD) warnte vor der zusätzlichen Verantwortung für Vereinsvorstände, die nun die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsvorgaben strenger kontrollieren müssten
- Bernhard Klausmeyer (UBW) betonte dagegen, dass Vereine ohnehin regelmäßig auf ihre Gemeinnützigkeit geprüft werden und bei Verlust dieser Eigenschaft dann eben Steuern zahlen müssten
Klare Entscheidung mit großer Mehrheit
Trotz der Bedenken einiger Politiker fiel die Entscheidung klar aus: Mit 21 Ja-Stimmen gegen nur vier Nein-Stimmen wurde der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung angenommen. Der parallele Antrag der UBW-Fraktion wurde entsprechend abgelehnt.
Stadtkämmerer Hartmut Arndt informierte während der Debatte, dass die Stadt jährlich etwa 200.000 Euro aus der Zweitwohnungssteuer einnimmt – allerdings wurden Kleingärtner bislang noch nicht besteuert. Die Stadt hatte recherchiert, ob andere Kommunen ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen führen, konnte aber keine vergleichbaren Fälle finden.
Erleichterung bei den Kleingärtnern
„Damit fühlen wir uns auf der sicheren Seite“, kommentierte Wilfried Wolff, Kleingärtner in der Templiner Gartensparte „Aufbau“ und Vereinsmitglied, die Entscheidung. Er hatte die gesamte Diskussion verfolgt und war bereits zuvor überzeugt, dass in der Stadtverordnetenversammlung keine andere Entscheidung fallen könne. „Das war jetzt die Bestätigung“, sagte er und zeigte sich „sehr zufrieden“ mit dem Ergebnis.
Die Satzungsänderung stellt klar, dass Gartenlauben, die den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entsprechen – maximal 24 Quadratmeter groß, einfach ausgestattet und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet – und in gemeinnützigen Vereinen betrieben werden, von der Zweitwohnungssteuer befreit sind.



