Kommunen fordern Gesetzesänderung nach Höcke-Erlaubnis durch Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Kommunen fordern Gesetzesänderung nach Höcke-Erlaubnis

Kommunen fordern Gesetzesänderung nach Höcke-Erlaubnis durch Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Zwei bayerische Kommunen sind mit ihrem Versuch gescheitert, Auftritte des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke in stadteigenen Immobilien zu verhindern. Trotz einer erst kürzlich eingeführten Regelung in der Gemeindeordnung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschieden, dass die Veranstaltungen zulässig sind. Die betroffenen Städte Lindenberg und Seybothenreuth fordern nun eine Reaktion des Gesetzgebers.

Neue Regelung als "stumpfes Schwert"

„Die neue gesetzliche Regelung hat sich als stumpfes Schwert herausgestellt“, erklärte Eric Ballerstedt, Bürgermeister von Lindenberg im Landkreis Lindau. Sowohl seine Gemeinde als auch Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth hatten versucht, juristisch gegen die geplanten Höcke-Auftritte in kommunalen Hallen während des Wahlkampfs vorzugehen.

Die juristische Auseinandersetzung verlief zunächst uneinheitlich: Während das Verwaltungsgericht Bayreuth eine öffentliche Rede in Seybothenreuth untersagte, erlaubte das Verwaltungsgericht Augsburg einen Auftritt in Lindenberg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied schließlich am Freitagabend, dass beide Veranstaltungen stattfinden dürfen.

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Überraschende Gerichtsentscheidung

„Die gerichtliche Entscheidung ist einigermaßen überraschend gekommen“, teilte Ballerstedt mit. Das Verwaltungsgericht Augsburg habe zuvor selbst Hinweise gegeben, wie ein Verbot hätte erreicht werden können. „Dass dieser Weg nun nicht beschritten werden kann, ist enttäuschend.“

Die Stadt Lindenberg und die Gemeinde Seybothenreuth fordern den Gesetzgeber dringend auf, auf die VGH-Entscheidung zu reagieren. Es stelle sich die grundsätzliche Frage, in welchen Fällen die Anwendung der neuen Regelung überhaupt denkbar sei.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung

Im Zentrum des Streits steht die Tatsache, dass Björn Höcke zweimal rechtskräftig wegen der Verwendung einer Naziparole verurteilt wurde. Die bayerische Gemeindeordnung wurde vor wenigen Wochen um eine neue Vorschrift erweitert, die die Nutzung öffentlicher Räume verweigern kann, wenn bei einer Veranstaltung „Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten“ sind.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte jedoch, dass selbst mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten seien. Die Kommunen hätten dies in den Verfahren nicht ausreichend dargelegt. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.

Veranstaltungen mit Gegenprotesten

Höcke trat bereits am Samstagabend in Seybothenreuth auf. Nach Polizeiangaben kamen etwa 200 Menschen zur AfD-Veranstaltung, während sich vor der Halle eine Gegenkundgebung mit rund 300 Teilnehmern formierte. Der geplante Auftritt in Lindenberg sollte am Sonntagabend stattfinden.

Bürgermeister Ballerstedt betonte, es sei nie das Ziel gewesen, die AfD-Veranstaltung zur Vorstellung der Kommunalwahlkandidaten komplett zu verbieten: „Wie jeder anderen, nicht verbotenen Partei steht auch der AfD die Nutzung des Saales zu.“ Die Kritik richtet sich ausschließlich gegen die Person Höcke und die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelung.

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