Neue Akten enthüllen: Landrat kontaktierte Polizei direkt in Beleidigungsverfahren gegen Journalisten
Landrat kontaktierte Polizei direkt in Beleidigungsverfahren

Ermittlungen gegen Journalisten: Neue Akten werfen Fragen in Beleidigungs-Affäre auf

In einem Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten wegen möglicher Beleidigung von Landrat Stefan Sternberg (SPD) ergeben sich erhebliche Widersprüche zu den bisherigen Darstellungen der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim. Neue Dokumente zeigen, dass der Landrat entgegen früheren Behauptungen seiner Verwaltung direkten Kontakt mit der Polizei aufgenommen hatte.

Direkter Polizeikontakt widerspricht offiziellen Angaben

Nach Informationen unserer Redaktion rief Sternberg wenige Tage nach Veröffentlichung der später zur Anzeige gebrachten Social-Media-Beiträge persönlich bei der Polizei an. Aus Auszügen der Ermittlungsakten geht hervor, dass sich der Landrat mit einer Kriminalbeamtin über den Fall austauschte. Dabei teilte er laut Gesprächsnotiz der Beamtin mit, dass sein Social-Media-Berater weiteres Material liefern könne.

Diese Informationen stehen im klaren Widerspruch zu früheren Angaben der Kreisverwaltung. Die Behörde hatte unserer Redaktion zunächst mitgeteilt, dass der Landrat mit der Anzeige gegen den Journalisten Lucas Bothmer im Prinzip nichts zu tun habe. „Weder hatte Herr Sternberg Kenntnis über die Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Kreisverwaltung, noch hat er die Zustimmung erteilt“, lautete die offizielle Antwort.

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Kreisverwaltung korrigiert Darstellung

Auf Nachfrage unserer Redaktion zu den offensichtlichen Widersprüchen bestätigte ein Kreissprecher am Freitag schließlich, dass es tatsächlich einen Kontakt zwischen Landrat und Polizei zu den fraglichen Posts gegeben habe. Dieser habe aber in einem anderen Zusammenhang gestanden und nicht die später erfolgte Anzeige gegen Bothmer initiiert, betonte der Sprecher. Nach dem Telefonat habe Sternberg keinen weiteren Kontakt zur Polizei in dieser Sache gehabt und sei auch nicht in die späteren Ermittlungen eingebunden gewesen.

Hintergrund: Kritik am Dienstwagen des Landrats

Der Chefredakteur des Jagdmagazins „Der Überläufer“ und Geschäftsführer der Waidsicht Media GmbH hatte im Dezember 2025 in einem Facebook-Post den SPD-Verwaltungschef aus Ludwigslust-Parchim kritisiert und vom „prunksüchtigen Landrat“ geschrieben. Bothmer bezog sich dabei auf die bundesweite Debatte um Sternbergs Dienstwagen – eine 489-PS-starke und rund zwei Tonnen schwere BMW-Limousine mit Hybridantrieb.

Der Landrat hatte zuvor ein Elektroauto als Dienstwagen für nicht krisentauglich erklärt und seine Entscheidung für die Luxuslimousine mit Verweis auf mögliche Szenarien eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls in Deutschland sowie lang anhaltende Stromausfälle begründet. Von einem Angriff Russlands und seiner möglichen Flucht davor war in Sternbergs Ausführungen allerdings nicht explizit die Rede.

Ermittlungen wegen Verleumdung und Beleidigung

Inzwischen wird gegen Bothmer nicht nur wegen möglicher Beleidigung, sondern auch wegen Verleumdung nach Paragraf 187 des Strafgesetzbuchs ermittelt. Das Verfahren wurde mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Schwerin an eine Staatsanwaltschaft in Niedersachsen abgegeben, wo Bothmer wohnt – ein üblicher Vorgang bei solchen Ermittlungsverfahren.

Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft bestätigte, dass geprüft wird, ob Bothmer mit seinen Äußerungen über Landrat Sternberg im Sinne von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ begangen hat.

Kritik an umstrittenem Paragrafen 188

Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs soll Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021 und wurde im Rahmen von Gesetzesverschärfungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität eingeführt.

An der Gesetzesnorm wird jedoch immer wieder Kritik geübt. Politiker wie Jens Spahn (CDU) oder Wolfgang Kubicki (FDP) fordern die Abschaffung von Paragraf 188. Es sei der Eindruck entstanden, die „Mächtigen“ hätten sich damit ein „Sonderrecht“ geschaffen, argumentiert der CDU-Politiker. Das sei nie das Ziel gewesen. Stattdessen sei es bei der Formulierung der Norm um den Schutz von Kommunalpolitikern und Institutionen gegangen.

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Journalist sieht Verfahren als „hochproblematisch“

Bothmer erklärte unserer Redaktion zu seinem Post: „Die Formulierung fasst zusammen und interpretiert leicht zugespitzt, worum es bei Sternbergs Ausrede für seinen aberwitzig teuren Dienstwagen ging.“ Machtkritik sei eines der Wesensmerkmale von offenen Gesellschaften und freier Presse. Daher sei das Verfahren aus seiner Sicht „hochproblematisch“.

In der Kreisverwaltung kam der Post hingegen offenbar nicht gut an. Die zuständige Staatsanwaltschaft wurde nach Angaben des Kreises „um Prüfung eines Sachverhalts gebeten“. Die Ermittler sollen prüfen, ob in dem fraglichen Facebook-Post „ehrverletzende und das Amt beschädigende Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz getätigt wurden.“