Münchens OB Reiter will Bettensteuer-Verbot vor Bundesverfassungsgericht prüfen lassen
München will Bettensteuer-Verbot vor Bundesverfassungsgericht

Münchens Oberbürgermeister will Bettensteuer-Verbot vor höchstes Gericht bringen

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das vom Freistaat Bayern verhängte Verbot der sogenannten Bettensteuer nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen. Nach der Niederlage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof im vergangenen November plant die Landeshauptstadt den nächsten juristischen Schritt.

Kommunalverfassungsbeschwerde als nächster Schritt

Zusammen mit Stadtkämmerer Christoph Frey (ebenfalls SPD) wird Reiter dem Münchner Stadtrat vorschlagen, eine Kommunalverfassungsbeschwerde einzulegen. Dies teilte das Rathaus in einer offiziellen Mitteilung mit. Die Entscheidung des Stadtrats steht noch aus, doch die Stadtspitze zeigt sich entschlossen, den juristischen Weg bis zum Ende zu gehen.

Die Hintergründe des Streits reichen bis ins Jahr 2023 zurück, als München die Einführung einer Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen hatte. Der Freistaat Bayern untersagte dies jedoch durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes. München hatte daraufhin gemeinsam mit den Städten Bamberg und Günzburg Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, war damit jedoch gescheitert.

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Verfassungsrechtliche Bedenken und wirtschaftliche Interessen

Reiter und Frey vertreten die Ansicht, dass das Verbot der Bettensteuer das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Landeshauptstadt verletze. „Ich hätte deshalb gerne vom Bundesverfassungsgericht gewusst, ob das Verbot durch den Freistaat mit dem grundgesetzlichen Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar ist“, erklärte Oberbürgermeister Reiter.

Die finanziellen Dimensionen sind beträchtlich: Die Münchner Stadtkämmerei schätzt die möglichen Einnahmen aus einer Übernachtungssteuer auf bis zu 100 Millionen Euro pro Jahr. „München sei eine hochattraktive Stadt für Touristen“, betonte Reiter. „Diese Attraktivität ist nicht umsonst. Das bezahlen bisher allein die Menschen und Unternehmen in unserer Stadt.“

Vergleich mit anderen deutschen Städten

Ein zentrales Argument der Münchner Stadtspitze ist der Verweis auf andere deutsche Großstädte, die bereits erfolgreich Übernachtungssteuern erheben. Dazu zählen unter anderem:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Köln
  • Frankfurt am Main
  • Dresden
  • Dortmund
  • Bremen
  • Freiburg im Breisgau

Reiter wies darauf hin, dass die Übernachtungszahlen dieser Städte zeigten, „dass es fadenscheinige Argumente sind, wenn behauptet wird, dass eine Übernachtungssteuer dem Tourismus schaden würde“.

Haushaltspolitische Notwendigkeiten

Stadtkämmerer Christoph Frey unterstrich die haushaltspolitischen Erwägungen: „Wir müssen unsere Ausgaben kritisch hinterfragen – da sind wir schon dabei. Gleichzeitig – und dazu fordert uns auch die Regierung von Oberbayern immer wieder auf – müssen wir schauen, wo sich Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren lassen.“

Frey fügte hinzu: „Vor diesem Hintergrund gilt es, jedwede Einnahmenmöglichkeit zu prüfen – auch wenn wir dafür vors Bundesverfassungsgericht ziehen müssen.“ Die Stadt München sieht sich somit in der Pflicht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre finanziellen Spielräume zu erweitern.

Der Streit um die Bettensteuer entwickelt sich damit zu einem grundsätzlichen Konflikt zwischen kommunaler Selbstverwaltung und landesgesetzlichen Beschränkungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Finanzautonomie deutscher Städte haben.

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