Münchens OB Reiter will Bettensteuer-Verbot vor Bundesverfassungsgericht prüfen lassen
Reiter will Bettensteuer-Verbot vor Bundesverfassungsgericht

Münchens Oberbürgermeister will nach Karlsruhe ziehen

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das vom Freistaat Bayern verhängte Verbot der Bettensteuer nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Nach der Niederlage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof im vergangenen November plant Reiter gemeinsam mit Stadtkämmerer Christoph Frey (ebenfalls SPD), dem Stadtrat die Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde vorzuschlagen. Dies teilte das Münchner Rathaus in einer offiziellen Mitteilung mit.

Recht auf kommunale Selbstverwaltung im Fokus

Reiter und Frey vertreten die Auffassung, dass das Verbot der Übernachtungssteuer durch Bayern das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Landeshauptstadt München verletze. Die Stadt hatte im März 2023 die Einführung einer fünprozentigen Steuer auf Übernachtungspreise beschlossen, doch der Freistaat untersagte dies durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes. "Ich hätte deshalb gerne vom Bundesverfassungsgericht gewusst, ob das Verbot durch den Freistaat mit dem grundgesetzlichen Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar ist", erklärte Oberbürgermeister Reiter.

Vergleich mit anderen deutschen Großstädten

Die Münchner Stadtspitze argumentiert zudem mit der Praxis in anderen Bundesländern. Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund, Bremen und Freiburg im Breisgau erheben bereits erfolgreich Übernachtungssteuern. Reiter betonte: "Andere Großstädte in anderen Bundesländern können eine solche Abgabe auch erheben und werden nicht von ihrer Landesregierung ausgebremst." Die Übernachtungszahlen dieser Städte würden zeigen, dass Behauptungen über schädliche Auswirkungen auf den Tourismus fadenscheinig seien.

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Finanzielle Bedeutung für München

Die möglichen Einnahmen aus der Bettensteuer schätzt die Münchner Stadtkämmerei auf bis zu 100 Millionen Euro jährlich. Reiter verwies auf die hohe touristische Attraktivität Münchens: "Diese Attraktivität ist nicht umsonst. Das bezahlen bisher allein die Menschen und Unternehmen in unserer Stadt." Stadtkämmerer Frey ergänzte: "Wir müssen schauen, wo sich Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren lassen. Vor diesem Hintergrund gilt es, jedwede Einnahmenmöglichkeit zu prüfen – auch wenn wir dafür vors Bundesverfassungsgericht ziehen müssen."

Verfahrensablauf und nächste Schritte

Bevor die Beschwerde in Karlsruhe eingereicht werden kann, muss zunächst der Münchner Stadtrat dem Vorschlag von Reiter und Frey zustimmen. Der Streit um die Bettensteuer begann, als München zusammen mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagte und dort scheiterte. Nun soll das Bundesverfassungsgericht endgültig über die Vereinbarkeit des bayerischen Verbots mit dem Grundgesetz entscheiden.

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