In Schwerin sollen die Friedhofsgebühren steigen. Die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) planen, die Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen von 2027 an um durchschnittlich 6,1 Prozent anzuheben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für die Politik hervor.
Trauerhallen werden deutlich teurer
Besonders stark soll die Nutzung der Trauerhallen verteuert werden, und zwar um 12,7 Prozent. Bei den Bestattungsleistungen ist eine Anhebung um 11,8 Prozent vorgesehen, während die Grabnutzungsrechte im Schnitt nur um 2 Prozent steigen sollen. Neu in den Gebührenkatalog aufgenommen wurde der Bau von Urnenwänden, der bei Wahlgrabstätten und Nutzungsrechtsverlängerungen anfällt.
Letzte Erhöhung 2024 um 23 Prozent
Die letzte Gebührenerhöhung in Schwerin gab es 2024, damals um durchschnittlich 23 Prozent. SDS-Werkleiterin Ilka Wilczek begründete den deutlichen Anstieg mit gestiegenen Kosten. Kritik kam damals von der Handwerkskammer und den Kirchen, die eine Veränderung der Friedhofskultur befürchteten.
Entscheidung liegt bei der Stadtvertretung
Ob die neuen Gebühren tatsächlich kommen, entscheidet die Stadtvertretung. Die Beschlussvorlage wurde im Hauptausschuss ohne Diskussion in die politischen Gremien eingebracht. Die geplanten Erhöhungen gelten für den Zeitraum 2027 bis 2029.



