Waren droht hohe Nachzahlung im Rechtsstreit um barrierefreie Bahnhofsrampe
Waren droht hohe Nachzahlung für Bahnhofsrampe

Waren droht hohe Nachzahlung im Rechtsstreit um barrierefreie Bahnhofsrampe

Die Stadt Waren muss im Rechtsstreit um den barrierefreien Zugang zum Bahnhofstunnel möglicherweise tief in die Tasche greifen. Demnach zeichnet sich ein Vergleich zwischen der Stadt und der beauftragten Baufirma ab, wie zuerst im Portal „Wir sind Müritzer“ berichtet wurde. Auch dem Nordkurier liegen entsprechehende Informationen vor, die jedoch von Bürgermeister Norbert Möller (SPD) nicht bestätigt wurden.

Hohe finanzielle Belastung für die Stadtkasse

Im Raum steht eine Summe in Höhe von rund 560.000 Euro, zu der noch Gerichts- und Nebenkosten in Höhe von etwa 90.000 Euro hinzukommen. Insgesamt könnte die zusätzliche Belastung für die Stadtkasse damit bei rund 640.000 Euro liegen. Diese erhebliche Summe stellt eine unerwartete finanzielle Herausforderung für die Kommune dar.

Fehlerhafte Planung als Hintergrund

Hintergrund der Auseinandersetzung sind Nachforderungen der Baufirma in Höhe von ursprünglich knapp 890.000 Euro. Begründet werden diese unter anderem mit gestiegenen Kosten sowie mit einer aus Sicht des Unternehmens fehlerhaften Planung. Aus Gerichtsunterlagen soll zudem hervorgehen, dass Nachträge in Höhe von mehr als 500.000 Euro bereits abgezeichnet worden seien.

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Ein Prozess hätte für die Stadt daher ein erhebliches Risiko bedeutet, weshalb das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hatte. Diese rechtliche Strategie soll die Stadt vor noch höheren Kosten und Unsicherheiten bewahren.

Nichtöffentliche Beratungen der Stadtvertreter

Die Stadtvertreter wollen sich in ihrer Sitzung am 24. Februar erneut mit dem Thema befassen. Dabei handelt es sich nach Angaben der Stadt aber um eine Vorlage für den nicht öffentlichen Teil der Beratung. „Ich darf dazu nichts sagen. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist das Bestandteil des nicht öffentlichen Teils“, erklärte der Bürgermeister auf Nachfrage.

Mit der Nichtöffentlichkeit soll verhindert werden, dass die gegnerische Partei aus den Beratungen mögliche Vorteile im laufenden Rechtsstreit ziehen kann. Diese Vorsichtsmaßnahme unterstreicht die sensible Natur der Verhandlungen.

Längere Abstimmungsprozesse in der Kommune

Nach Informationen des Nordkurier hat die Stadt Waren beim Landgericht um Fristverlängerung gebeten, die bis in den März hinein bewilligt wurde. Hintergrund sind die längeren Abstimmungsprozesse in einer Kommune, die eine sorgfältige Entscheidungsfindung erfordern.

Die Klägerin, die Bahnbau-Firma BUG Verkehrsbau SE aus Berlin, hat dem Vergleich bereits zugestimmt. Vermutlich entscheiden die Stadtvertreter in der kommenden Sitzung, ob die Stadt dem Vergleichsvorschlag des Gerichts folgt. Diese Entscheidung wird die finanzielle Zukunft der Stadt maßgeblich beeinflussen.

Hintergrund der Rampe und Förderung

Die Rampe war im Juni 2023 eingeweiht worden und sollte den barrierefreien Zugang zum Bahnhofstunnel gewährleisten. Die Kosten dafür lagen den Angaben zufolge bei 4,2 Millionen Euro und wurden vom Land mit etwa 2,2 Millionen Euro zur Hälfte gefördert.

Diese Förderung zeigt die Bedeutung des Projekts für die Infrastruktur, macht die aktuellen Nachforderungen jedoch umso schmerzhafter für die städtischen Finanzen. Die Situation verdeutlicht die komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsprojekten.

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