Harte Strafe für mutmaßlich korrupten Staatsanwalt gefordert
Im spektakulären Prozess gegen einen wegen mutmaßlicher Geschäfte mit Drogenhändlern angeklagten Staatsanwalt aus Hannover hat die Anklagebehörde eine deutliche Botschaft gesendet: Acht Jahre und sechs Monate Gefängnis fordert die Staatsanwaltschaft Osnabrück für den 40-jährigen Juristen. Der Anklagevertreter betonte in seinem Plädoyer am Landgericht Hannover, der Angeklagte habe dem Vertrauen in den Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt.
Geständnis und mögliche Strafrahmen
Der angeklagte Staatsanwalt hatte nach einem Verständigungsvorschlag der Strafkammer 9 der 14 ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Dies führt zu einem konkreten Strafrahmen: Dem Juristen droht nun eine Strafe zwischen 8 Jahren und 2 Monaten sowie 8 Jahren und 9 Monaten Haft. Die Verteidiger des Mannes plädierten dafür, die Strafe solle acht Jahre und zwei Monate nicht überschreiten. Ein endgültiges Urteil wird für den kommenden Freitag erwartet.
Vorwürfe der Bestechlichkeit und Strafvereitelung
Die Anklage wirft dem in Untersuchungshaft sitzenden Juristen schwerwiegende Vergehen vor:
- Bestechlichkeit im Amt
- Strafvereitelung im Amt
Konkret soll der Staatsanwalt zwischen Juni 2020 und März 2021 gegen Geldverträge Interna aus Ermittlungsverfahren preisgegeben haben. Noch gravierender: Er soll eine internationale Drogenbande vor einer geplanten Razzia gewarnt haben, was die Ermittlungen massiv behinderte.
Komplexe Ermittlungsgeschichte
Bereits im Jahr 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Staatsanwalt eingeleitet, bei dem seine Wohnung und Diensträume durchsucht wurden. Interessanterweise wurde dieses Verfahren im Oktober 2023 zunächst eingestellt, weil sich der Verdacht zu diesem Zeitpunkt nicht erhärten ließ. Erst später konnten belastende Beweise gesichert werden, die zum aktuellen Prozess führten.
Geldsummen und Mittelsmann
Der Anklagevertreter beantragte neben der Haftstrafe auch die Einziehung von 45.000 Euro. Die Begründung: Der Staatsanwalt soll für jede der neun gestandenen Taten jeweils 5.000 Euro erhalten haben. Zwar behauptet der 40-Jährige, nur 2.500 Euro pro Tat bekommen zu haben, doch dafür fehlen nach Ansicht der Anklage belastbare Beweise.
Im selben Verfahren sprach sich die Staatsanwaltschaft für einen 42-jährigen Mittelsmann aus, der wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit angeklagt ist. Für ihn fordert die Anklage eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. In seinem Fall sollen 15.000 Euro eingezogen werden.
Verteidigung der Staatsanwaltschaft Hannover
Besonders bemerkenswert ist die Positionierung des Anklagevertreters zur zunächst zuständigen Staatsanwaltschaft Hannover. Diese stand im Vorfeld des Prozesses in der Kritik, möglicherweise nicht entschlossen genug ermittelt zu haben. Der Vertreter aus Osnabrück widersprach dieser Darstellung nun deutlich: „Die überwiegende Zahl der Beweise wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover erhoben“, betonte er. Die Behörde habe „zügig, konsequent und absolut unnachgiebig“ ermittelt und damit wesentlich zur Aufklärung des Falls beigetragen.
Der Prozess zeigt die ernsten Konsequenzen von Korruption innerhalb der Justiz und unterstreicht die Bedeutung unabhängiger Ermittlungen, selbst wenn diese innerhalb derselben Behördenstruktur stattfinden müssen.



