Asylanträge im April stark gesunken – Dobrindt sieht Bestätigung
Asylanträge gesunken – Dobrindt sieht sich bestätigt

Berlin – Die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland ist im April deutlich gesunken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden im vergangenen Monat 6.144 Erstanträge auf Schutz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gestellt. Das entspricht einem Rückgang um knapp ein Drittel im Vergleich zum April 2025, als noch 9.108 Anträge eingingen.

Europäischer Trend bestätigt sich

Diese Entwicklung fügt sich in einen europaweiten Trend ein. Im gesamten Jahr 2025 wurden in der Europäischen Union rund 780.200 Asylanträge registriert – ein Rückgang um etwa ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr. Die Maßnahmen der Bundesregierung scheinen somit Wirkung zu zeigen.

Verschärfte Grenzkontrollen und Zurückweisungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die bereits unter seiner Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) auf alle deutschen Landgrenzen ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai 2025 intensiviert. Zudem wies er die Bundespolizei an, Asylbewerber zurückzuweisen – mit Ausnahmen für Kranke, Schwangere und andere schutzbedürftige Personen. Diese Maßnahmen tragen nach Einschätzung des Ministers zu den sinkenden Zahlen bei.

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Dobrindt: „Migrationswende“ eingeleitet

Der CSU-Politiker sieht sich durch die aktuellen Zahlen in seinem Kurs bestärkt. „Wir haben aus einer Migrationswelle die Migrationswende gemacht“, erklärte Dobrindt. Die Bundesregierung setze auf Kontrolle und arbeite an einem neuen Migrationspakt in Europa, um die illegale Migration weiter zu reduzieren.

EU-Asylreform tritt in Kraft

Am 12. Juni tritt die lang verhandelte europäische Asylreform in Kraft. Die EU-Staaten haben sich zuletzt auf zusätzliche Verschärfungen geeinigt. Dazu gehört, dass Menschen künftig leichter in Drittstaaten abgeschoben werden können, selbst wenn keine enge Verbindung zu diesen Ländern besteht. Bislang war eine solche Verbindung erforderlich, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig reicht ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat aus.

Liste sicherer Herkunftsstaaten beschlossen

Zudem wurde eine EU-weit geltende Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten verabschiedet. Sie umfasst die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. In diese Staaten soll künftig schneller abgeschoben werden können – allerdings nicht automatisch, da die individuellen Asylgründe weiterhin geprüft werden.

Die Bundesregierung erhofft sich von den neuen Regelungen eine weitere Entlastung des Asylsystems und eine nachhaltige Senkung der Migrationszahlen.

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