Kritik an Abschiebedrohung für afghanische Abiturientin in Brandenburg
Kritik an Abschiebedrohung für afghanische Abiturientin

Kritik an Abschiebedrohung für junge Afghanin in Brandenburg

In Brandenburg sorgt der Fall einer 18-jährigen Abiturientin aus Afghanistan für politische Kontroversen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte der jungen Frau aus Templin mit der Rückführung nach Griechenland gedroht, nachdem ihr Asylfolgeantrag als unzulässig abgelehnt worden war. Aus der Politik kommt nun deutliche Kritik an dieser Entscheidung.

SPD-Abgeordnete setzt sich für Geflüchtete ein

Die SPD-Landtagsabgeordnete Annemarie Wolff wandte sich öffentlich gegen die geplante Maßnahme. „Es geht hier um eine junge Frau, die mitten im Abitur steht und deren Lebensplanung klar auf Brandenburg ausgerichtet ist“, betonte Wolff in einer Stellungnahme. Die Abgeordnete verwies darauf, dass die Afghanin für die Uckermark eine Bereicherung von unschätzbarem Wert darstelle. „Wir profitieren von ihrer Anwesenheit, von ihrer Energie und von ihrer Zukunft, die sie hier aufbauen will“, so Wolff weiter.

Das Innenministerium in Potsdam teilte inzwischen mit, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen derzeit nicht geplant seien. Die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg könne alle relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend prüfen. Laut Bundesbehörde sollte die Afghanin ursprünglich nach Griechenland zurückgeführt werden, wo sie bereits einen Schutzstatus besitzt.

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Integration als Abschiebehemmnis

Die SPD-Politikerin forderte eine besonders sorgfältige Prüfung des Falls: „Gerade in einer so entscheidenden Lebensphase muss ein solcher Fall von den zuständigen Behörden besonders sorgfältig geprüft werden“. Wolff argumentierte, dass Verwaltungshandeln zwar rechtsstaatlich erfolgen müsse, aber nicht losgelöst von den realen Lebenssituationen der Betroffenen sein dürfe.

Besonders deutlich wurde die Abgeordnete in ihrer Bewertung des Integrationsaspekts: „Aus meiner Sicht stellt der Faktor ‚Integration‘ bei der Durchführung des Asylverfahrens ein wesentliches Abschiebehemmnis dar“. Wolff betonte: „Wer hier zur Schule geht, hier sein Abitur macht, hier studieren möchte, verdient eine faire und umfassende Prüfung seines individuellen Falls“.

Dublin-Verfahren und früherer Fall

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwies allgemein auf das Dublin-Verfahren, das ein Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems ist. Eine der Bestimmungen besagt, dass in der Regel der Staat für die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat. Zum konkreten Einzelfall nahm die Behörde mit Verweis auf den Datenschutz keine Stellung.

Bereits zuvor war ein ähnlicher Fall aus Templin bekannt geworden: Eine andere junge Frau sollte laut Bamf nach Griechenland zurückgeführt werden, darf aber nach einer erneuten Prüfung nun in Brandenburg bleiben. Der Landkreis Uckermark reagierte auf Anfragen zu dem aktuellen Fall bislang nicht.

Die Entwicklung zeigt, wie komplex die Abwägung zwischen rechtlichen Vorgaben und humanitären Erwägungen in Asylverfahren sein kann. Während die Behörden auf die Einhaltung des Dublin-Systems pochen, fordern Politiker wie Wolff eine stärkere Berücksichtigung individueller Integrationsleistungen und Lebensumstände.

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