AfD-Abgeordneter Schmidt kämpft gegen parteiinterne Sanktionen
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt befindet sich in einem erbitterten Konflikt mit seiner eigenen Partei. Nachdem er öffentlich Vorwürfe der Vetternwirtschaft innerhalb des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt geäußert hat, drohen ihm nun schwere interne Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Bundestagsfraktion.
Parteiausschlussverfahren und Fraktionsausschluss im Raum
Gegen Schmidt läuft ein vom AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt initiiertes Parteiausschlussverfahren, dem sich inzwischen auch die Bundesspitze angeschlossen hat. Zusätzlich gibt es konkrete Überlegungen, ihn aus der AfD-Bundestagsfraktion auszuschließen. Ob darüber bereits in der kommenden Woche abgestimmt wird, ist formal noch nicht entschieden.
Schmidt, der von 2022 bis Februar 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt war, wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe. „Ich stehe inhaltlich weiterhin klar zur AfD und möchte Teil der Bundestagsfraktion bleiben“, ließ er durch einen Sprecher mitteilen. Er vermutet, dass er für sein Aufdecken von Missständen bestraft werden soll.
Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Gegenvorwürfe
Die Partei wirft Schmidt vor, sein Bundestagsmandat ausgenutzt zu haben, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Zudem soll er Parteimitglieder unter Druck gesetzt haben. Schmidt hat diese Anschuldigungen zurückgewiesen und stattdessen selbst schwere Vorwürfe erhoben.
In einem Interview mit dem Portal „Nius“ sprach Schmidt von einer „Beutegemeinschaft“ innerhalb der AfD in Sachsen-Anhalt. Er beschrieb, wie Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst würden. Durch Medienberichte wurden Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten der Partei beschäftigt wurden – teils mehrere Mitglieder einer Familie.
Kein ideologischer Konflikt, sondern Machtkampf
Interessanterweise spielen ideologische Fragen in diesem Zerwürfnis bislang keine Rolle. Es handelt sich vielmehr um einen internen Machtkampf, der für den Landesverband Sachsen-Anhalt zur Unzeit kommt – die Landtagswahl findet am 6. September statt.
Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ihr Spitzenkandidat für die Landtagswahl ist Ulrich Siegmund.
Schmidts Appell an die Partei
Durch seinen Sprecher ließ Schmidt nun verlauten: „In einer Phase, in der Geschlossenheit und inhaltliche Arbeit entscheidend sind, sollten interne Missstände gemeinsam und transparent aufgeklärt werden – nicht durch Eskalation.“ Bislang habe allerdings niemand das direkte Gespräch mit ihm gesucht.
„Ich bin zudem verwundert darüber, dass ausgerechnet derjenige, der sich für Ordnung in der Partei einsetzt und den Mut hat, auf Missstände hinzuweisen – auch wenn dies persönliche Nachteile mit sich bringt –, nun so rigoros sanktioniert werden soll“, fügte Schmidt hinzu. Er kündigte an, Belege für seine Vorwürfe vorzulegen.
Der Fall zeigt tiefe Risse innerhalb der AfD in Sachsen-Anhalt und wirft Fragen über die innerparteiliche Kultur auf, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Landtagswahl.



