Brandenburgs AfD fordert nach Kölner Urteil Ende der Einstufung als rechtsextrem
Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion setzt sich nach der jüngsten Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vehement für ein Ende der Einstufung der Partei als rechtsextrem durch den Landesverfassungsschutz ein. Hans-Christoph Berndt, der Fraktionschef der AfD in Brandenburg, kündigte an, einen Antrag auf Rücknahme der Klassifizierung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu stellen. Zudem solle die nachrichtendienstliche Beobachtung der AfD im Land unverzüglich eingestellt werden.
Kölner Gerichtsurteil zur Bundes-AfD als Auslöser
Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend überwachen darf. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus, sodass die Partei weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum behandelt wird. Bereits diese Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Observation.
Brandenburgs Innenministerium sieht keinen direkten Bezug
Das Brandenburger Innenministerium betont jedoch, dass das Kölner Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Situation im Land hat. Eine Sprecherin erklärte, die Entscheidung beziehe sich ausschließlich auf die Einstufung der AfD-Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Landesverband Brandenburg wurde bereits im April 2025 durch den Verfassungsschutz Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, was rechtlich unabhängig von der Bundesebene ist.
Rechtliche Auseinandersetzungen in Brandenburg
Die AfD hatte gegen die Einstufung in Brandenburg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag eingereicht. Den Eilantrag zog die Partei später zurück, um die Veröffentlichung des Vermerks mit der Begründung zur Einstufung zu ermöglichen. Nach dieser Einstellung konnte die AfD in Brandenburg erneut als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. Berndt argumentiert dennoch, dass das Kölner Urteil relevante Bezüge zu Brandenburg aufweist, da der Vermerk des Bundesamts viele Zitate aus dem Brandenburger Kontext enthalte.
Die Debatte um die Einstufung der AfD als rechtsextremistische Partei bleibt somit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene hochaktuell und kontrovers. Während die AfD in Brandenburg auf eine Aufhebung der Klassifizierung drängt, beharrt das Innenministerium auf der rechtlichen Eigenständigkeit der Landesentscheidung. Die weitere Entwicklung wird maßgeblich von den anstehenden Gerichtsverfahren und politischen Diskussionen abhängen.



