AfD-Politikerin klagt gegen Correctiv: Streit um Berichte zum Potsdamer Treffen
AfD-Politikerin klagt gegen Correctiv zum Potsdamer Treffen

AfD-Politikerin klagt gegen Correctiv: Streit um Berichte zum Potsdamer Treffen

Der Streit über die Berichterstattung der Rechercheplattform Correctiv zum sogenannten Potsdamer Treffen hält die Justiz weiter in Atem. Das Landgericht Berlin muss nun über eine Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen das Portal entscheiden. In einer mündlichen Verhandlung vor der Pressekammer lehnten beide Seiten eine gütliche Einigung ab. Ob die Richter noch am selben Tag ein Urteil fällen, blieb zunächst unklar und sorgt für Spannung in diesem hochpolitischen Verfahren.

Kern der Auseinandersetzung: Meinung oder Tatsache?

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die Correctiv-Berichte als Meinungsäußerungen oder als Tatsachenberichte zu werten sind. Die AfD-Politikerin Huy, die selbst an dem Treffen im November 2023 in Potsdam teilgenommen hatte, möchte wie andere Kläger vor ihr Kernaussagen des Correctiv-Berichts mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ verbieten lassen. Besonders umstritten ist die Einordnung, dass es bei dem vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Dieses Konzept wurde vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, in Potsdam präsentiert.

Proteste und politische Folgen

Das Treffen, an dem auch Politiker von AfD und CDU teilnahmen, löste nach der Veröffentlichung des Correctiv-Berichts im Januar 2024 massive Proteste aus. Hunderttausende Menschen demonstrierten bundesweit gegen Rassismus und Ausgrenzung, was die gesellschaftliche Brisanz der Thematik unterstreicht. Vor Gericht betonte Huy, sie habe bei dem Treffen kaum jemanden gekannt und nicht gewusst, dass Sellner sprechen würde. Ihr Anwalt führte an, sie habe keine Einladung erhalten, in der Initiator Gernot Mörig dies erwähnte. Zudem wehrt sich Huy gegen die Wiedergabe ihrer Äußerungen zum Thema Staatsbürgerschaft.

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Parallele Klagen in Hamburg ohne Erfolg

Andere Teilnehmer des Potsdamer Treffens, darunter Initiator Gernot Mörig und der Jurist Ulrich Vosgerau, haben ebenfalls gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts geklagt. Das Landgericht Hamburg wies diese Klagen jedoch im Dezember 2025 ab. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, da beide Kläger Berufung eingelegt haben. Als nächsthöhere Instanz ist nun das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig, was zeigt, dass der juristische Kampf um die Deutungshoheit über das Treffen weitergeht.

Die Verhandlung in Berlin markiert einen weiteren Höhepunkt in der anhaltenden Kontroverse, die tief in die politische Landschaft Deutschlands hineinreicht. Die Öffentlichkeit und Medien verfolgen den Fall mit großer Aufmerksamkeit, da er grundlegende Fragen zur Pressefreiheit und zur Grenze zwischen Berichterstattung und Meinungsmache aufwirft.

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