AfD erringt Teilerfolg vor Gericht: Thüringer Geheimdienstchef enttäuscht über Köln-Urteil
AfD-Teilerfolg vor Gericht: Thüringer Geheimdienst enttäuscht

AfD erzielt Teilerfolg vor Gericht: Thüringer Geheimdienstchef enttäuscht über Kölner Entscheidung

Die Bundes-AfD hat mit einem Eilantrag gegen ihre Einstufung als gesichert extremistisch vor dem Verwaltungsgericht Köln einen wesentlichen Erfolg erzielt. In Thüringen verfolgt man die Entwicklungen mit großem Interesse, während der dortige Verfassungsschutzchef seine Enttäuschung über das Urteil zum Ausdruck bringt.

Thüringens Verfassungsschutzpräsident zeigt sich betrübt

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat sich angesichts der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Bundes-AfD als extremistisch betrübt gezeigt. „Die Entscheidung des VG in Köln in der Eilsache ist enttäuschend, aber natürlich zu akzeptieren“, sagte Kramer in einer ersten Reaktion der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Der Geheimdienstchef betonte weiter: „Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen.“

Eilantrag der AfD im Wesentlichen erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln darf. Demnach muss die Behörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen ging die AfD juristisch vor. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Landeseinstufungen bleiben bestehen

Auch in mehreren Bundesländern wurden AfD-Landesverbände von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft - zuletzt in Niedersachsen. Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke wurde bereits im Jahr 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Landeseinstufungen bleiben von der Kölner Entscheidung zunächst unberührt.

Die Entwicklung zeigt, dass die juristische Auseinandersetzung um die Einordnung der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden weiterhin im Fluss ist und möglicherweise noch mehrere Instanzen durchlaufen wird.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration