BGH verhandelt über Familienarchiv verfolgter Zeugen Jehovas aus NS-Zeit
In einem bedeutenden Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es um das umfassende Archiv der Familie Kusserow, das die Verfolgung von Zeugen Jehovas während der nationalsozialistischen Diktatur dokumentiert. Das mehr als 1.000 Dokumente umfassende Archiv wird derzeit im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden ausgestellt, doch die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas erhebt Anspruch auf die historischen Unterlagen und fordert ihre Rückgabe.
Historische Dokumente einer verfolgten Familie
Annemarie Kusserow, die älteste Tochter der 13-köpfigen Familie aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen, hielt von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 die systematische Verfolgung ihrer Familie in Bildern, Briefen und anderen Schriftstücken fest. Das Archiv enthält bewegende Zeugnisse wie Abschiedsbriefe, Todesurteile und persönliche Zeichnungen, die den Widerstand und das Leiden der Familie dokumentieren. Zwei ihrer Brüder wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.
Nach dem Tod von Annemarie Kusserow im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Familienarchiv an den deutschen Staat. Die Zeugen Jehovas betonen jedoch, dass die Urheberin ihr Erbe eigentlich der Wachturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas überlassen hatte und mit dem Verkauf nicht einverstanden ist. „Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde“, erklärt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas.
Rechtliche Fragen um gutgläubigen Erwerb
Im Zentrum der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof steht die Frage, ob die Bundesrepublik das Kusserow-Archiv „gutgläubig erworben“ hat. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein Käufer unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßiger Eigentümer bleiben, selbst wenn die Sache ursprünglich nicht dem Verkäufer gehörte. Voraussetzung ist, dass der Käufer nicht wusste oder wissen konnte, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer war.
Das Oberlandesgericht Köln hatte zuvor entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Bruder von Annemarie Kusserow als Besitzer des Archivs geduldet und damit legitimiert hätten. Die klagende Religionsgemeinschaft widerspricht dieser Auffassung und argumentiert, eine nachträgliche Legitimierung sei nicht möglich. Der BGH muss zudem klären, wann ein Gegenstand nicht mehr als „abhandengekommen“ gilt, was nach dem Gesetz den gutgläubigen Erwerb ausschließen würde.
Bedeutung für die Erinnerungskultur
Für die Zeugen Jehovas haben die Dokumente einen „immensen Wert“ für die historische Aufarbeitung und Erinnerung. Die Religionsgemeinschaft betreibt weltweit etwa ein Dutzend Museen, in denen das Archiv ausgestellt werden könnte. „Eine großangelegte Ausstellung über die Geschichte von Zeugen Jehovas in Zentraleuropa ist in Vorbereitung“, so Sprecher Stock. Erst 2025 wurde ein Museum in Selters im hessischen Taunus eröffnet.
Während der NS-Zeit wurden Zeugen Jehovas systematisch verfolgt, weil sie den Hitlergruß verweigerten, ihre Kinder nicht in die Hitlerjugend schickten und oft den Wehrdienst ablehnten. Tausende Mitglieder wurden verschleppt, inhaftiert und gefoltert, mindestens 1.700 verloren ihr Leben. Ab Ende Juni soll in Berlin ein neues Denkmal an die Verfolgung der Zeugen Jehovas erinnern.
Das Militärhistorische Museum in Dresden wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zum laufenden Verfahren äußern. Der Ausgang des Rechtsstreits wird nicht nur über das Schicksal des Archivs entscheiden, sondern auch rechtliche Grundsätze zum gutgläubigen Erwerb klären.



