Dobrindt ordnet vertiefte Prüfung des AfD-Verfassungsschutzgutachtens an
Dobrindt lässt AfD-Gutachten vertieft prüfen

Bundesinnenministerium nimmt AfD-Gutachten nach Gerichtsentscheid unter die Lupe

Nach dem juristischen Teilerfolg der Alternative für Deutschland (AfD) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt eine vertiefte Prüfung des zentralen Gutachtens zur Partei angeordnet. Dies bestätigte eine Ministeriumssprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, nachdem zunächst die „Bild“-Zeitung darüber berichtet hatte.

Hintergrund: Einstufung als gesichert rechtsextremistisch

Im Mai des vergangenen Jahres, kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD, teilte der Verfassungsschutz mit, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD „zur Gewissheit verdichtet“ hätten. Die Partei wurde daraufhin als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.

Grundlage für diese gravierende Einstufung bildete ein mehr als 1.100 Seiten umfassendes neues Gutachten des Inlandsgeheimdienstes. In diesem Dokument werden zahlreiche Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern detailliert als Belege für eine verfassungsfeindliche Tendenz aufgeführt. Der Verfassungsschutz kam in seiner Analyse zu dem Schluss, dass in der Partei ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis existiere, welches ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze.

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Gerichtlicher Teilerfolg der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln entschied jedoch in einem Eilverfahren am Donnerstag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Die Richter stellten zwar fest, dass eine hinreichende Gewissheit dafür bestehe, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Allerdings werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Ministerium reagiert mit vertiefter Prüfung

Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums erläuterte, dass das Gutachten im April vergangenen Jahres von der Vorgängerin Faeser entgegengenommen worden sei. „Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden“, so die offizielle Stellungnahme. Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts werde nun „eine vertiefte Prüfung des Gutachtens“ vorgenommen.

Diese Nachprüfung durch das Haus von Bundesinnenminister Dobrindt erfolgt somit direkt als Reaktion auf den juristischen Teilerfolg der AfD. Sie zielt darauf ab, die Grundlagen und Schlussfolgerungen des umfangreichen Verfassungsschutzgutachtens erneut und intensiv zu bewerten, bevor mögliche weitere rechtliche oder administrative Schritte erwogen werden.

Die Entwicklung unterstreicht die anhaltende politische und rechtliche Auseinandersetzung um die Einordnung der AfD durch die Sicherheitsbehörden. Während der Verfassungsschutz von einer gefestigten Gewissheit spricht, hat das Gericht vorerst eine differenziertere Betrachtung angemahnt. Die vertiefte Prüfung durch das Bundesinnenministerium könnte nun neue Erkenntnisse für den weiteren Umgang mit der Partei liefern.

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