Verfassungsgericht und AfD: Journalist fordert Fairness statt vorsorglicher Ausgrenzung
Journalist fordert Fairness statt Ausgrenzung der AfD

Journalist spricht beim Verfassungsgericht: Fairness im Umgang mit der AfD gefordert

Als Journalist vor dem versammelten Bundesverfassungsgericht die eigene Meinung äußern zu dürfen – das ist eine seltene Gelegenheit. Diese Möglichkeit hatte der rechtspolitische Korrespondent Christian Rath kürzlich beim Jahresempfang des Gerichts in Karlsruhe. In seinem Vortrag widmete er sich einer brisanten Frage: Wie sollten die übrigen Parteien richtig mit den Rechten der AfD umgehen? Seine klare Antwort: Keinesfalls unfair.

Resilienz: Schutz vor Wahlergebnissen oder Missbrauch der Demokratie?

„Wenn Wahlen etwas ändern könnten, wären sie verboten“ – diese anarchistische Parole sei heute aktueller denn je, so Rath. Das Prinzip, dass Wahlen möglichst wenig ändern dürfen, werde heute unter dem Schlagwort „Resilienz“ diskutiert. Mit Blick auf mögliche Wahlerfolge der AfD würden Verfassungen, Gesetze und Geschäftsordnungen vorsorglich geändert, um den Einfluss der Partei zu begrenzen.

Ursprünglich habe er den Resilienzgedanken durchaus positiv gesehen, erklärte der Journalist. Unter politischer Resilienz verstand man lange die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft nach schweren Schadensereignissen wie Terroranschlägen. „Wahlergebnisse sind aber kein Terroranschlag, sondern integraler Teil der Demokratie“, betonte Rath. Das gelte auch für unliebsame und bedenkliche Wahlergebnisse – ähnlich wie die Meinungsfreiheit auch für unliebsame Meinungen gelte.

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Konkrete Beispiele der Ausgrenzung

Die Befürchtung, dass Resilienz zur generellen Ausgrenzung politischer Gegner missbraucht werden könnte, sei nicht aus der Luft gegriffen. Die SPD habe längst erklärt, niemals einen von der AfD nominierten Verfassungsrichter zu wählen – egal wen die Partei vorschlage. Im Bundestag werde seit Jahren kein AfD-Vizepräsident gewählt, egal welcher Kandidat vorgeschlagen werde. Auch Ausschussvorsitze blieben der AfD verwehrt.

Das Bundesverfassungsgericht habe solche Ausgrenzungen bisher mehrfach akzeptiert. 2022 entschied Karlsruhe, die AfD habe keinen Anspruch auf einen Bundestags-Vizepräsidenten, auch wenn das Präsidium bisher nach Proporz besetzt wurde. 2024 folgte ein ähnliches Urteil zu Ausschussvorsitzen. Das Gericht betonte jeweils die Autonomie der Abgeordneten.

Verfassungsstrategische Klugheit gefragt

Verfassungsrechtlich seien diese Entscheidungen gut vertretbar, räumte Rath ein. „Ich frage mich nur, ob es verfassungsstrategisch klug ist, in solchen Fragen auf Mehrheitsbeschlüsse abzustellen und nicht auf die Fairness“, so der Journalist. Schiedsrichter seien dafür da, dass auf dem Platz fair gespielt werde. Schiedsrichter, die sagten „Als Regel gilt, was die Stärkeren als Regel wollen“, bekämen keine Akzeptanz und schafften auch keine Akzeptanz für die Demokratie.

Natürlich sei es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine lange Leine lasse und nur auf die Leitplanken achte. Das Verfassungsgericht solle den demokratischen Prozess sicherstellen, aber nicht steuern. Doch wenn es um den demokratischen Prozess als solchen gehe, halte er eine enge Kontrolle für erforderlich, betonte Rath. Meist entschieden die Abgeordneten hier in eigener Sache, immer gehe es um die Akzeptanz der Demokratie.

Zwei einfache Fairness-Regeln vorgeschlagen

Was aber ist Fairness? Der Journalist schlug zwei einfache Regeln vor:

  1. Alle Fraktionen werden gleich behandelt, zumindest entsprechend dem Wahlergebnis.
  2. Bewährte Verfahrens- und Repräsentationsregeln werden nicht kurz vor der Wahl oder Abstimmung per Mehrheitsbeschluss geändert, um die Minderheit zu benachteiligen.

Nun könne man natürlich keine Abgeordneten zwingen, einen AfD-Vorschlag zum Bundestags-Vizepräsidenten zu wählen. Aber wenn man es bisher fair fand, dass alle Fraktionen an der Leitung des Parlaments beteiligt sind, dann könne man das auch künftig sicherstellen. „So könnte der AfD-Vizepräsident zum Beispiel per Los bestimmt werden, wenn zuvor drei Wahlgänge gescheitert sind“, schlug Rath vor. Das Los sei eine durchaus faire und gerechte Methode.

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Akzeptanzprobleme des Verfassungsgerichts

Dogmatisch finde er es nicht schwierig, das Fairness-Prinzip im Grundgesetz zu finden, etwa im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20. „Die nicht-juristische Bevölkerung wird sich wohl eher wundern, dass der Fairness-Gedanke bisher kein Verfassungsgrundsatz war“, meinte der Journalist.

Wir alle grübelten ja, warum das Vertrauen der Bevölkerung ins Bundesverfassungsgericht von 80 Prozent auf 60 Prozent eingebrochen sei. Vielleicht liege es auch daran, dass Teile der Bevölkerung das Gefühl hätten, das Bundesverfassungsgericht sei nicht mehr für alle da, sondern Teil eines Machtkartells der „Altparteien“. „Was könnte dem besser entgegenwirken, als wenn das Bundesverfassungsgericht konsequent den Verfassungsgrundsatz der Fairness durchsetzen würde?“

Das wichtigste Argument: Die Zukunft der Demokratie

Und nun komme sein letztes und wichtigstes Argument: Man müsse sich eine Zukunft vorstellen, in der die AfD die Regierung stelle, allein oder mit einem kleinen Koalitionspartner. Sollte die AfD dann machen, was ihr viele mehr oder weniger unterstellten – das Wahlrecht manipulieren, das Verfassungsgericht kaltstellen, die Medien gleichschalten –, dann komme es sehr darauf an, wie die Bevölkerung reagiere.

Ob sie gleichgültig denke: So ist das nun mal, wer die Mehrheit hat, macht eben die Regeln, das war in den letzten Jahren ja auch so, nur andersherum. Oder ob die Bevölkerung wütend auf die Straße gehe, weil sie sofort erkenne, wie undemokratisch es ist, die Regeln zu seinen Gunsten zu verändern und dann auch noch die Schiedsrichter auszuschalten.

„Wenn wir die Demokratie nachhaltig bewahren wollen, dann brauchen wir eine Bevölkerung, die an die Fairness glaubt, und ein Verfassungsgericht, das zeigt, wie wichtig Fairness in Demokratie und Rechtsstaat ist“, betonte Rath abschließend. Nur dann habe die Demokratie auch nach autoritären Wahlerfolgen eine Chance, zu überleben.

Wir brauchten keine Resilienz, die die Institutionen vor unerwünschten Wahlergebnissen schütze, sondern eine Resilienz der Bevölkerung, die für eine faire Demokratie einstehe, wenn es wirklich ernst werde.