Klima-Kleber vor Gericht: Berufungsprozess nach Freispruch bei Rostocker Straßenblockade
Vor dem Landgericht Rostock beginnt am 18. März ein Berufungsverfahren gegen fünf Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Frauen und drei Männern versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor, nachdem das Amtsgericht Rostock die Angeklagten im Sommer 2024 freigesprochen hatte.
Die Protestaktion im Detail
Die Gruppe hatte sich am 31. August 2023 im morgendlichen Berufsverkehr auf der belebten Rostocker Straßenkreuzung August-Bebel-Straße/Hermannstraße in Richtung Vögenteich festgeklebt. Bei dieser Protestaktion gegen die Klimapolitik blockierten sie die Fahrbahn und lösten damit erhebliche Verkehrsbehinderungen aus.
Die Polizei war damals sehr schnell am Protestort und konnte den Sekundenkleber an Händen und Füßen der Demonstranten, die zwischen 18 und 41 Jahre alt waren, innerhalb weniger Minuten mit Speiseöl ablösen. Vier der fünf Angeklagten mussten von der Straße getragen werden.
Rechtliche Auseinandersetzung
Das Amtsgericht Rostock hatte den Freispruch unter anderem damit begründet, dass die Blockade friedlich verlaufen sei und weniger als 20 Minuten gedauert habe. Das Gericht argumentierte, die Protestierenden hätten im Notfall noch eine Rettungsgasse bilden können und damit das sozial verträgliche Maß eines Protestes nicht überschritten.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, um doch noch eine Verurteilung zu erreichen. Die Anklage vertritt die Auffassung, dass durch die Aktion erhebliche Verkehrsbehinderungen entstanden sind.
Folgen der Blockade
Durch die Klebeaktion bildeten sich im morgendlichen Berufsverkehr etliche Fahrzeugstaus von mehreren hundert Metern Länge. Die Blockade sorgte für erhebliche Behinderungen im Straßenverkehr und löste eine kontroverse Diskussion über die Protestmethoden der Klimaschutzbewegung aus.
Das nun anstehende Berufungsverfahren vor dem Landgericht Rostock wird mit Spannung erwartet, da es grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Protestrecht und öffentlicher Ordnung aufwirft.



