Verfassungsschutzchef Kramer: Extremismus in der AfD kein reines Ost-Phänomen
Kramer: AfD-Extremismus nicht nur ostdeutsches Problem

Verfassungsschutzchef: Extremismus in der AfD betrifft ganz Deutschland

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat die jüngste Einstufung der niedersächsischen AfD als gesichert extremistisch ausdrücklich als konsequent und richtig bezeichnet. In einem aktuellen Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt unterstrich der Geheimdienstchef, dass diese Entscheidung deutlich mache, was er bereits früher betont habe: Das Thema Extremismus innerhalb der AfD ist keineswegs auf ostdeutsche Regionen beschränkt.

Historische Entscheidung in Niedersachsen

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte den dortigen AfD-Landesverband Mitte Februar offiziell als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Damit handelt es sich um den ersten westdeutschen Landesverband der Partei, der eine solche Klassifizierung erhalten hat. Die AfD in Niedersachsen hat bereits Klage gegen diese Einstufung beim Verwaltungsgericht in Hannover eingereicht und wehrt sich juristisch gegen die Maßnahme.

„Die Entscheidung ist absolut folgerichtig, besonders wenn man das Gesamtbild betrachtet“, erklärte Kramer. „Das Landesamt für Verfassungsschutz hat eigenständig Informationen gesammelt, diese sorgfältig ausgewertet und ist zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass es sich hier um einen erwiesen extremistischen Landesverband handelt.“

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Thüringen als Vorreiter bei der Beobachtung

Bereits im Jahr 2021 hatte der thüringische Landesverfassungsschutz bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen, als er als erste Behörde einen AfD-Landesverband – konkret den in Thüringen – als gesichert rechtsextremistisch einstufte. Die Thüringer AfD unter der Führung von Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke hatte sich gegen diese Einstufung zwar nicht mit einer umfassenden Klage gewehrt, jedoch einzelne Passagen im offiziellen Verfassungsschutzbericht kritisiert und beanstandet.

Die niedersächsische AfD stand seit dem Jahr 2022 unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und wurde als Verdachtsobjekt geführt. Nach einer Verlängerung dieser Beobachtung im Jahr 2024 musste die Behörde spätestens bis Mai 2026 eine endgültige Entscheidung treffen, ob eine Hochstufung zum gesichert extremistischen Objekt erfolgen oder die Überwachung beendet werden sollte.

Bundesweite Entwicklungen und juristische Auseinandersetzungen

Vor kurzer Zeit hatte das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, behandeln oder öffentlich entsprechend bezeichnen darf. Stephan Kramer zeigte sich von dieser richterlichen Entscheidung enttäuscht, betonte jedoch, dass sie zu akzeptieren sei.

„Auswirkungen auf die bereits getroffenen Landeseinstufungen kann ich derzeit nicht erkennen“, so der Verfassungsschutzpräsident. Das Hauptsacheverfahren zu dieser Frage steht noch aus und wird in den kommenden Monaten weiter verhandelt werden. Die Entwicklung unterstreicht die anhaltenden und bundesweit relevanten Diskussionen um die politische Einordnung der AfD und ihre Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden.

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