Rechtsextremistin Liebich: Behörden prüfen Rückgängigmachung der Geschlechtsänderung
Liebich: Behörden prüfen Rücknahme der Geschlechtsänderung

Rechtsextremistin Liebich: Behörden prüfen Rückgängigmachung der Geschlechtsänderung

Das Amtsgericht Halle befindet sich in einem bedeutenden Verfahren, das über die mögliche Rückgängigmachung der Namens- und Geschlechtsänderung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich entscheiden soll. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde und der Zeitpunkt für eine solche derzeit nicht absehbar ist. Der Saalekreis hatte bereits im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Personenstandseintrags initiiert, nachdem mehrere Medien über den Fall berichtet hatten.

Hintergrund der Verurteilung und bisherige Verfahren

Marla Svenja Liebich, die ursprünglich unter dem Namen Sven Liebich bekannt war, wurde im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Bereits in der Vergangenheit waren verschiedene Gerichte mit weiteren Vorfällen befasst, an denen Liebich beteiligt war, jedoch wurde nie zuvor eine Haftstrafe verhängt. Diese Verurteilung markiert somit einen Wendepunkt in der juristischen Auseinandersetzung mit der Person.

Geschlechtsänderung und anschließende Flucht

Anfang 2025 wurde öffentlich, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich hatte ändern lassen und den Vornamen in Marla Svenja geändert hatte. Aufgrund dieser Änderung sollte Liebich Ende August 2025 die Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten, einem Frauengefängnis. Allerdings erschien Liebich nicht zum Haftantritt und befindet sich seitdem auf der Flucht. Bislang haben weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft Erfolge bei der Suche gemeldet, was die Behörden vor erhebliche Herausforderungen stellt.

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Rechtliche Schritte des Saalekreises

Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts hat die Befugnis, einen Antrag beim Amtsgericht Halle zu stellen, da das zuständige Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Nach Angaben des Gerichts ist das Verfahren zur möglichen Berichtigung des Registers nicht öffentlich, jedoch muss Liebich im Laufe des Prozesses die Gelegenheit erhalten, angehört zu werden. Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, wird das Verfahren dennoch fortgesetzt.

Eine Sprecherin des Saalekreises erläuterte, dass im Dezember 2025 ein verfahrenseinleitender Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 des Personenstandsgesetzes gestellt wurde. Dies geschah in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, um eine rechtlich fundierte Grundlage für das Vorgehen zu schaffen. Die Behörden betonen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Der Fall Liebich beschäftigt weiterhin die Behörden auf mehreren Ebenen. Während das Amtsgericht Halle über die Rückgängigmachung der Geschlechtsänderung entscheidet, läuft parallel die Fahndung nach der flüchtigen Rechtsextremistin. Experten weisen darauf hin, dass dieser Fall komplexe rechtliche Fragen aufwirft, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Personenstandsrecht und Strafverfolgung. Die Öffentlichkeit und Medien verfolgen die Entwicklungen mit großem Interesse, da er exemplarisch für Herausforderungen im Umgang mit extremistischen Straftätern steht.

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