Thüringen erhöht Schutz für Gerichtsvollzieher: Tonaufnahmen und Pfefferspray bei riskanten Einsätzen
Thüringen: Mehr Schutz für Gerichtsvollzieher bei Einsätzen

Thüringen erhöht Schutz für Gerichtsvollzieher: Tonaufnahmen und Pfefferspray bei riskanten Einsätzen

Gerichtsvollzieher in Thüringen sehen sich bei Pfändungen oder Zwangsräumungen regelmäßig mit konfliktbehafteten und emotional aufgeladenen Situationen konfrontiert, die nicht selten in körperliche Angriffe münden. Um die rund 95 Gerichtsvollzieher im Freistaat besser zu schützen, weitet das Land nun die Schutzvorkehrungen deutlich aus. Voraussichtlich ab diesem März ist über die Notrufpager bei einer dringenden Gefahr eine Mithörfunktion möglich, die automatisch Tonaufnahmen startet.

Notrufpager mit Tonaufnahme: Schnelle Hilfe in Gefahrenlagen

Die mobilen Notrufsender gehören in Thüringen bereits seit 2021 zur freiwilligen Ausstattung der Gerichtsvollzieher, von denen etwa die Hälfte Frauen sind. Aktuell nutzen 46 der Thüringer Gerichtsvollzieher die kleinen Pager bei ihren Einsätzen. Bei Gefahr drücken sie kurz einen roten Knopf und setzen so einen Notruf ab. „In solchen Situationen ist der Adrenalinschub so hoch, dass man nicht dazu käme, so schnell die 110 zu wählen“, erklärt Jana Weber, Vorsitzende des Landesverbands Thüringen des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes.

Der Notruf geht zunächst an eine Leitstelle des Geräteanbieters in Halle an der Saale und kann dann von dort an die Polizei weitergeleitet werden. Künftig startet mit Absetzen des Notrufs automatisch auch die Tonaufnahme, beispielsweise in den Wohnungen von gewalttätigen Schuldnern. Dies ermöglicht Einsatzkräften im Notfall, die Lage vor Ort besser einzuschätzen und angemessen zu reagieren.

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Orientierung an Baden-Württemberg: Bewährte Praxis als Vorbild

Thüringen hat sich mit dieser Neuregelung an Baden-Württemberg orientiert, wo die Tonübertragung in Gefahrenlagen bereits seit einigen Jahren praktiziert wird und sich bewährt hat. Justizministerin Beate Meißner (CDU) betont, dass der Landtag in Erfurt Anfang Februar das entsprechende Gesetz beschlossen hat. Zuvor seien Datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt worden, um einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen.

Erweiterte Schutzausrüstung: Pfefferspray und schnittfeste Handschuhe

Während Schutzwesten schon länger zur Standardausrüstung von Gerichtsvollziehern gehören, sollen sie wahrscheinlich ab April auch Pfefferspray bei sich tragen dürfen. Zudem ist die freiwillige Ausstattung mit Schnitt- und stichfesten Handschuhen vorgesehen. Im Frühjahr soll zunächst ein Modellversuch am Amtsgericht Erfurt starten, wie Ministerin Meißner mitteilt. Diese Handschuhe sollen insbesondere bei Zwangsräumungen im Drogenmilieu vor Verletzungen und Infektionen schützen.

„Das Schutzempfinden ist bei jedem anders, daher entscheidet auch jeder Gerichtsvollzieher für sich selbst über seine Ausstattung“, weist Weber auf die Freiwilligkeit der Maßnahmen hin. Beleidigungen und Drohungen gehören inzwischen fast zum Arbeitsalltag der Gerichtsvollzieher – körperliche Angriffe kommen in Thüringen gelegentlich vor. Ein tragischer Vorfall im Saarland, bei dem ein Gerichtsvollzieher im vergangenen Jahr bei einer Zwangsräumung getötet wurde, unterstreicht die Dringlichkeit solcher Schutzmaßnahmen.

Hintergrund: Zahlen und Kosten der Schutzausrüstung

Nach Angaben des Justizministeriums gibt es in Thüringen jährlich rund 13.000 Pfändungen und etwa 1.200 Räumungsaufträge. Die Ausstattung mit Pagern, Schutzwesten und Handschuhen verursacht Kosten von etwa 1.000 Euro pro Gerichtsvollzieher. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Sicherheit der Beamten in einem herausfordernden Arbeitsumfeld nachhaltig zu verbessern und potenzielle Risiken zu minimieren.

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