Keine Beschwerde gegen Eilentscheidung: AfD bleibt vorerst Verdachtsfall
Das Bundesinnenministerium wird im Eilverfahren keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD einlegen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“ Damit bleibt die AfD vorerst weiterhin als Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum eingestuft.
Konzentration auf das Hauptsacheverfahren
Das Bundesinnenministerium wird sich nach eigenen Angaben vollständig auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren konzentrieren. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen“, ergänzte der Ministeriumssprecher. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seinem Eilbeschluss am Donnerstag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf.
Rechtliche Begründung des Gerichts
Dem Kölner Verwaltungsgericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Allerdings werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Diese differenzierte Bewertung bildet die Grundlage für die vorläufige Einstufung als Verdachtsfall.
Verfassungsschutz-Gutachten und Abwertung von Bevölkerungsgruppen
Der Verfassungsschutz war in seinem ausführlichen Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass in der AfD ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis existiere. Dieses Volksverständnis werte laut Gutachten ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland ab und verletze deren Menschenwürde. Bereits im Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz angekündigt, die Gesamtpartei künftig als gesichert extremistische Bestrebung zu behandeln – eine Entscheidung, gegen die die AfD erfolgreich klagte.
Nachrichtendienstliche Mittel bereits jetzt möglich
Bereits die aktuelle Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu zählen unter anderem:
- Observationen von Personen und Veranstaltungen
- Beschaffung von Informationen durch sogenannte V-Leute
- Analyse öffentlich zugänglicher und interner Kommunikation
Ausblick auf das Hauptsacheverfahren
Ob das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verfassungsschutz zusätzliche Belege und Beweismittel vorlegen kann. Die ausführliche Begründung im Eilverfahren legt bereits jetzt hohe Maßstäbe für eine mögliche höhere Einstufung fest. Das Verfahren bleibt damit politisch und rechtlich höchst bedeutsam für die Bewertung der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag.



