Pistorius stellt klar: Keine Genehmigung für lange Auslandsreisen im Wehrdienst erforderlich
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat nach erheblicher Verwirrung über eine Regelung im Wehrdienstgesetz eindeutig klargestellt, dass wehrfähige Männer der Altersgruppe 17 bis 45 Jahre derzeit keine Genehmigung für lange Auslandsaufenthalte benötigen. Noch in dieser Woche werde eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, erklärte der SPD-Politiker gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Bürokratieabbau in Friedenszeiten
Pistorius betonte, dass ihm unbürokratische und handhabbare Verfahren besonders am Herzen liegen. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben, sagte er. Die Genehmigungspflicht werde ausgesetzt, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Auslandsreisen müssten daher weder angezeigt noch angemeldet werden. Der Minister hat bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem seine Fachleute arbeiten, schnell umgesetzt wird.
Vorsorge für den Ernstfall
Zugleich kündigte Pistorius an, dass für den Spannungsfall entsprechende Verfahren etabliert werden. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes als notwendige Vorsorgemaßnahme. Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein, erklärte er. Falls sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, wäre es entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist.
Keine Änderungen für Männer
Derzeit ändert sich für Männer zwischen 17 und 45 Jahren nichts: Sie dürfen selbstverständlich verreisen und benötigen dafür keine Genehmigung. Ein längerer Auslandsaufenthalt muss auch nicht angezeigt werden. Dafür wird eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vorgesehen. Als Grund nannte Pistorius, dass der neue Wehrdienst freiwillig ist und niemand gegen seinen Willen eingezogen wird.
Hintergrund des neuen Wehrdienstes
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008, um Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von über 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten zu rekrutieren. Mitte Januar begann die Bundeswehr, Fragebögen zum Wehrdienst an junge Menschen des Jahrgangs 2008 zu verschicken. Um das Gesetz hatte es wiederholt Streit gegeben, insbesondere um die Frage der Freiwilligkeit, wobei sich die SPD-Linie durchsetzte.
Zielmarken und Kontrollmechanismen
Allerdings wurden Zielmarken für den sogenannten Aufwuchs festgelegt. Alle sechs Monate muss das Verteidigungsministerium darlegen, ob die Pläne noch im Ziel liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. Mit dem Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und geänderte Nato-Ziele. In Umfragen gab es mehrheitlich Zustimmung zum neuen Wehrdienstmodell, jedoch auch Kritik an mangelnder Beteiligung junger Menschen.



