Bundeswehr-Soldat kommt straflos davon: Zweites Verfahren wegen Impfverweigerung eingestellt
Ein Unteroffizier der Bundeswehr ist nach seiner Weigerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, strafrechtlich nicht belangt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellte das Verfahren gegen den 37-jährigen Stefan B. aus Beeskow in Brandenburg am Donnerstag ein. Es war bereits der zweite Prozess gegen den Soldaten, nachdem das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree ihn im August 2023 freigesprochen hatte.
Impfbefehl für alle Soldaten ignoriert
Die Corona-Impfung war im Januar 2021 für alle Angehörigen der Bundeswehr verpflichtend angeordnet worden. Der Unteroffizier, der seit seinem 16. Lebensjahr bei der Bundeswehr dient und bereits zweimal im Irak eingesetzt war, lehnte die Impfung jedoch ab. Obwohl er wie befohlen zum Impftermin erschien, kreuzte er auf dem ärztlichen Fragebogen bei der Einwilligung "Nein" an.
Die Staatsanwaltschaft klagte ihn daraufhin wegen Gehorsamsverweigerung an – gemeinsam mit etwa 130 weiteren Soldaten, die sich ebenfalls dem Impfbefehl widersetzt hatten. Viele dieser Soldaten mussten hohe Geldstrafen zahlen und trugen dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur unehrenhaften Entlassung davon.
Kurzer Prozess vor dem Landgericht
Der zweite Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) dauerte nur wenige Minuten. Ohne Anklageverlesung, Zeugenaussagen oder Plädoyers fragte Richterin Sattler lediglich, ob alle Beteiligten der Einstellung des Verfahrens zustimmten. Staatsanwalt und Verteidiger antworteten einstimmig mit "Ja".
Die Richterin verkündete daraufhin den Beschluss: "Das Verfahren ist nach Paragraf 153a Strafprozessordnung eingestellt." Die Begründung: geringe Schuld, eine Revision ist nicht möglich. Eine ausführliche Begründung für die schnelle Verfahrenseinstellung gab das Gericht nicht ab.
Freispruch wegen formaler Befolgung des Befehls
Der Freispruch durch das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree im Vorjahr liefert jedoch eine Erklärung. Das Gericht hatte festgestellt, dass Stefan B. keinen Befehl verweigert habe, weil er dem Impfbefehl formal nachgekommen sei, indem er zum Termin erschien. Sein Anwalt Marko Schmidt (49) erklärte: "Er ist wie befohlen zum Impftermin gegangen."
Der Soldat selbst betonte in früheren Aussagen gegenüber der "Märkischen Oderzeitung", er sei kein Impfgegner und habe nichts mit Querdenkern zu tun. Er sei gegen verschiedene Krankheiten geimpft, habe aber Ende 2020 selbst eine Corona-Infektion mit mildem Verlauf durchgemacht, ebenso wie sein 83-jähriger Vater.
Bedenken wegen Wirksamkeit und Nebenwirkungen
Seine Entscheidung gegen die Corona-Impfung begründete der Unteroffizier mit Zweifeln an deren Sinnhaftigkeit. Als er erfahren habe, dass die Impfung nicht vor der Übertragung des Virus schütze, habe er sich nach dem Sinn gefragt, so seine Aussage. Hinzu kamen Berichte über Nebenwirkungen der neuartigen Impfstoffe.
Nach der nun erfolgten Einstellung des Strafverfahrens auf Staatskosten schweigt der Soldat. Sein Anwalt Schmidt erklärte, dies liege daran, dass das Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr noch anhängig sei. Der Unteroffizier fürchtet weiterhin dienstrechtliche Konsequenzen für sein Verhalten.
Auswirkungen auf andere Verfahren unklar
Die Einstellung des Verfahrens gegen Stefan B. wirft Fragen nach den Konsequenzen für andere Soldaten auf, die sich dem Impfbefehl widersetzt haben. Während viele bereits Geldstrafen zahlen mussten oder dienstrechtliche Maßnahmen erfuhren, zeigt dieser Fall, dass die rechtliche Bewertung von Impfverweigerungen in der Bundeswehr komplex sein kann.
Die Bundeswehr hatte die Impfpflicht als notwendige Maßnahme zum Schutz der Truppe und zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft während der Pandemie begründet. Die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen in diesem Fall verdeutlichen jedoch die rechtlichen Grauzonen bei der Durchsetzung solcher Befehle.



