Brandenburger Landtag: Ausschuss empfiehlt Gesetzesänderung für Ex-BSW-Gruppe
Ausschuss empfiehlt Gesetzesänderung für Ex-BSW-Gruppe

Brandenburger Landtag: Ausschuss empfiehlt Gesetzesänderung für Ex-BSW-Gruppe

Im Brandenburger Landtag könnte bald eine bedeutende Gesetzesänderung zur Abstimmung stehen, die drei ehemaligen BSW-Abgeordneten die Gründung einer eigenen Gruppe ermöglichen würde. Der Hauptausschuss des Parlaments hat mehrheitlich den entsprechenden Entwurf des parteilosen Ex-BSW-Politikers André von Ossowski empfohlen, der mit Stimmen von SPD und CDU unterstützt wurde. Diese Änderung würde den Abgeordneten mehr Redezeit und zusätzliche finanzielle Mittel verschaffen, was in der Opposition auf deutliche Kritik stößt.

Historische Regelung könnte geändert werden

Bislang ist es nach dem Brandenburger Fraktionsgesetz von 2016 nicht möglich, nach einem Austritt aus einer Fraktion eine neue Gruppe zu gründen. Diese Regelung war ursprünglich beschlossen worden, als SPD und Linke regierten, um eine mögliche Spaltung der damals neu eingezogenen AfD-Fraktion zu verhindern. Von Ossowski schlägt nun vor, dass der Landtag im Einzelfall über einen solchen Zusammenschluss nach einer Abspaltung entscheiden kann.

„Es besteht eine klare Regelungsnotwendigkeit“, betonte von Ossowski im Landtag. Er verwies darauf, dass er bisher lediglich einen Gaststatus bei einer bestehenden Fraktion beantragen könne, jedoch parteiunabhängig agieren wolle. Ein Fraktionszwang sei aus seiner Sicht unzulässig und verfassungswidrig.

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Unterstützung und Kritik aus den Fraktionen

Während SPD und CDU den Entwurf grundsätzlich unterstützen, sehen sie dennoch Hürden bei der Umsetzung. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, betonte: „Entscheidend ist eine Lösung, die auch in konfliktgeladenen Situationen verlässlich besteht.“ Fachleute sollten Vorschläge für eine tragfähige Regelung erarbeiten.

Sein CDU-Kollege Steeven Bretz äußerte verfassungsrechtliche Bedenken zur aktuellen Regelung und plädierte für eine Expertenanhörung. Gleichzeitig unterstrich Scheetz den hohen Schutz der Mandatsfreiheit durch die Verfassung.

Opposition wirft Machtspiele vor

Die AfD und das BSW übten scharfe Kritik an dem Vorstoß. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt warf von Ossowski vor, mit dem Gesetz die Mehrheitsverhältnisse im Parlament verschieben zu wollen. „Das ist eine Verfälschung des Wählerwillens“, erklärte er und betonte, der Versuch, die Änderung noch in dieser Legislaturperiode durchzusetzen, zeige diese Absicht deutlich.

BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders sprach von einer „missbräuchlichen Anwendung“ des Gesetzes, die „in Richtung Machterhalt“ gehe. Beide Parteien empfahlen, die Änderung erst in der kommenden Legislaturperiode anzugehen.

Hintergrund: Der Weg der drei Ex-BSW-Abgeordneten

Die Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon waren im November nach internen Streitigkeiten aus der BSW-Fraktion ausgetreten und hatten dabei autoritäre Tendenzen als Grund genannt. Während Matzies und Simon zunächst in die Partei zurückkehrten, verließen sie nach dem Ende der SPD/BSW-Koalition im Januar erneut das BSW und die Fraktion.

Die drei Politiker haben sich vorbehaltlich zu einer Gruppe zusammengeschlossen und angekündigt, die geplante SPD/CDU-Koalition grundsätzlich unterstützen zu wollen. Parallel wechselten Finanzminister Robert Crumbach und Landtagsvizepräsidentin Jouleen Gruhn von der BSW- in die SPD-Fraktion, was die Fraktionsverhältnisse weiter veränderte.

Die nun empfohlene Gesetzesänderung könnte den Weg für eine formale Anerkennung dieser Gruppe ebnen und damit die parlamentarische Landschaft in Brandenburg nachhaltig prägen.

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