Beschlagnahme von CDU-Daten in Zulagenaffäre: Gericht sieht Beweisbedeutung
Die umstrittenen Zulagen für CDU-Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt führen zu einer neuen Eskalation. Das Amtsgericht Magdeburg hat durch einen Beschluss die Beschlagnahme von großen Teilen sichergestellter Gegenstände und Dateien der CDU-Fraktion angeordnet. Diese Maßnahme sei notwendig, um potenzielle Beweise für die weitere Tataufklärung zu sichern, teilte das Gericht mit. Die Beschlagnahme wird als verhältnismäßig eingestuft, obwohl gegen die Entscheidung noch Beschwerde eingelegt werden kann.
Rechtsstreit um Durchsuchung im Landtag
Bereits am 1. Juli des vergangenen Jahres hatten Ermittler aufgrund des Verdachts der Untreue die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht. Auslöser war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, die sich auf umstrittene Zulagen für Landtagsabgeordnete bezog. Während die CDU-Fraktion die Zahlungen inzwischen ausgesetzt hat, verzichten SPD und AfD schon länger auf diese Zusatzzahlungen.
Das Landgericht Magdeburg hatte auf Beschwerde der CDU-Fraktion hin die Durchsuchungsanordnung als nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig aufgehoben. Dennoch musste das Amtsgericht über die Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände und Dateien entscheiden. Dateien, die keinen Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren aufweisen, müssen laut Gericht herausgegeben oder gelöscht werden.
Ermittlungen gegen frühere CDU-Funktionäre
Laut dem Amtsgericht ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen zwei ehemalige Fraktionsvorsitzende und zwei frühere Fraktionsgeschäftsführer der CDU. Der Verdacht der Untreue bezieht sich darauf, dass die Beschuldigten ab April 2020 die Zahlung von Zulagen an Fraktionsmitglieder angeordnet, veranlasst oder nicht beendet haben sollen, obwohl dies gegen das Abgeordnetengesetz verstößt.
Vor einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses durch die Staatsanwaltschaft ist jedoch noch die Zustimmung des Landtagspräsidenten erforderlich. Dieser Schritt unterstreicht die politische Sensibilität des Falls, der die Grenzen zwischen parlamentarischer Immunität und strafrechtlicher Verfolgung auslotet.
Rechtliche Grundlagen und Verstöße
Nach einer Parlamentsreform aus dem Jahr 2020 sind zusätzliche Entschädigungen nur noch an bestimmte Funktionsträger erlaubt. Dazu zählen der Landtagspräsident, seine Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer. Alle darüber hinausgehenden Zulagen aus Fraktionsmitteln gelten seither als unzulässig.
Die CDU-Fraktion hat jedoch in der Vergangenheit auch Zulagen an ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, ihre stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin sowie an Arbeitsgruppenleiter gezahlt. Dabei handelte es sich um mehrere Hundert Euro monatlich. Der Landesrechnungshof hatte bereits 2023 klargestellt, dass derartige Zulagen an Stellvertreter gar nicht vereinbar mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt sind.
Interne Rechtfertigungen der CDU
Innerhalb der CDU-Fraktion wurden die Zusatzzahlungen unter anderem damit begründet, dass die betroffenen Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten. Zudem sollte damit ein Mehraufwand ausgeglichen werden, wie es in Fraktionskreisen hieß. Diese Argumentation steht jedoch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben, die seit der Reform von 2020 klare Grenzen setzen.
Die aktuelle Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Magdeburg markiert einen kritischen Punkt in der Aufarbeitung der Zulagenaffäre. Sie zeigt, dass die juristische Prüfung der Zahlungen trotz politischer Widerstände voranschreitet und potenzielle Beweise nun gesichert werden sollen, um den Verdacht der Untreue aufzuklären.



