Verfassungsreform in Mecklenburg-Vorpommern: SPD, Linke und Grüne wollen Landesverfassungsgericht schützen
Verfassungsreform in MV: Schutz für Landesverfassungsgericht geplant

Verfassungsreform zum Schutz des Landesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landtagsfraktionen von SPD, Linke und Grünen haben dem Schweriner Landtag einen umfassenden Gesetzentwurf für eine Verfassungsreform vorgelegt. Das Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts entscheidend zu stärken und es vor politischen Attacken zu schützen. Diese Initiative erfolgt wenige Monate vor der anstehenden Landtagswahl und vor dem Hintergrund hoher AfD-Umfragewerte im Bundesland.

Breite Unterstützung mit einer bedeutenden Ausnahme

Die Gruppe der FDP im Landtag hat ihre Unterstützung für den Entwurf bereits signalisiert, wie ein Sprecher der SPD-Fraktion bestätigte. Die AfD lehnt das Vorhaben dagegen entschieden ab. Nach langwierigen Verhandlungen hat jedoch die CDU-Fraktion angekündigt, das Anliegen zunächst nicht unterstützen zu wollen. „Auch ein zweiter Vorschlag, der sich alleinig auf einen Ersatzwahlmechanismus für Verfassungsrichterinnen und -richter und den verfassungsrechtlichen Schutz des Landesverfassungsgerichts fokussiert, wird aktuell durch die CDU nicht unterstützt“, teilte die SPD-Fraktion mit.

CDU warnt vor voreiligen Verfassungseingriffen

CDU-Fraktionschef Daniel Peters äußerte sich kritisch zu den Plänen: „Ich plädiere dafür, die Demokratie durch Vertrauen, offene Debatten und überzeugende Wahlergebnisse zu stärken, statt durch Eingriffe in die Verfassung.“ Er warnte davor, aus Angst vor möglichen Wahlergebnissen etablierte Strukturen zu verändern, da dies die Stabilität und Autorität der Institutionen gefährden könne.

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Zeitdruck trotz fehlender CDU-Zustimmung

Dennoch wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. SPD-Fraktionschef Julian Barlen betonte: „Auch wenn es aktuell an der Zustimmung der CDU mangelt, drängt die Zeit.“ Man wolle bis zuletzt an einer Lösung arbeiten und hoffe darauf, dass sich die CDU-Fraktion dem Anliegen noch anschließe. Für eine Verfassungsänderung ist im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, was die Zustimmung der CDU notwendig macht.

Kernpunkte der geplanten Reform

Die rot-rote Landesregierung plant, zentrale Regelungen zur Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts direkt in die Verfassung zu überführen. Änderungen an diesen Bestimmungen wären dann nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich, während bei einem einfachen Gesetz die einfache Mehrheit ausreicht. Diese Initiative folgt dem Beispiel des Bundestags, der im Dezember 2024 wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festschrieb, und ähnlichen Änderungen in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt.

Neuer Ersatzmechanismus für Richterwahl

Der Entwurf sieht einen innovativen Ersatzwahlmechanismus für Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht vor. Bei einer andauernden Blockade soll das Gericht selbst drei Kandidatinnen oder Kandidaten für neu zu besetzende Richterämter vorschlagen. Aus diesen Vorschlägen soll der Landtag dann mit absoluter Mehrheit wählen. Ursprünglich war auch eine Fristverlängerung für die Wahl des Ministerpräsidenten von vier Wochen auf drei Monate nach der Landtagswahl geplant, dieser Punkt wurde jedoch aus dem aktuellen Entwurf gestrichen.

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