Schwäbischer Tourist scheitert in USA mit Klage wegen zu scharfer Salsa
Deutscher Tourist scheitert mit Klage wegen scharfer Salsa

Deutscher Tourist scheitert in den USA mit ungewöhnlicher Klage

Ein klagefreudiger Tourist aus dem schwäbischen Raum hat in den Vereinigten Staaten für Aufsehen gesorgt. Faycal M. aus dem Landkreis Biberach in Baden-Württemberg forderte von einem mexikanischen Imbiss in New York City Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro. Der Grund: Die Salsa in seinen Tacos sei angeblich zu scharf gewesen und habe ihm gesundheitliche Beschwerden verursacht.

Die umstrittene Taco-Mahlzeit

Im August 2024 besuchte der deutsche Tourist das Restaurant „Los Tacos No. 1“ in Manhattan. Trotz seiner eigenen Angabe, keine Gewürze zu vertragen, verzehrte er drei mit scharfer Salsa gefüllte Tortillas. Anschließend klagte er über Symptome wie Durchfall, Übelkeit und Bläschen im Mundbereich. Als Beweis für die angeblichen Verbrennungen legte er vor Gericht ein Foto seiner geröteten Zunge vor.

In seiner Klageschrift argumentierte Faycal M., dass es in seiner deutschen Heimatstadt keine Möglichkeit gebe, Tacos zu essen, und er deshalb in New York nach einem guten Restaurant gesucht habe. Die scharfe Salsa habe bei ihm zu „unaufhörlichen Schmerzen“ geführt und sei sowohl körperlich als auch geistig ein großer Schock gewesen. Er warf dem Imbiss vor, ihn nicht über die mögliche Schärfe mexikanischer Salsa gewarnt zu haben, räumte jedoch gleichzeitig ein, selbst nicht nachgefragt zu haben.

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Richter weist Klage als unbegründet ab

Richter Dale E. Ho vom Bundesgericht in Manhattan wies die Klage entschieden zurück. In seiner Begründung führte er aus, dass die Abneigung gegen Gewürze und scharfe Aromen ein persönliches Problem des Klägers sei. „Bei Salsa kommt es oft vor allem auf die Schärfe an“, stellte der Richter klar und verwies darauf, dass die beklagte grüne Salsa als mittelscharf gekennzeichnet war, während die rote Variante, die der Tourist angeblich vertrug, sogar als scharf deklariert wurde.

Der Richter wies außerdem darauf hin, dass Faycal M. seine Reise trotz der angeblichen Schmerzen planmäßig fortgesetzt und während des restlichen Aufenthalts normal gegessen habe. Die rechtliche Lage sei in diesem Fall eindeutig, auch wenn der Puls des Klägers durch die scharfe Salsa möglicherweise gestiegen sein mochte.

Weitere Millionenklagen gegen Walmart und Polizei

Die Taco-Klage war jedoch nicht die einzige juristische Auseinandersetzung, die der schwäbische Tourist in den USA führte. Gegen den Einzelhandelsriesen Walmart reichte er eine Klage über 10 Millionen Dollar ein, in der er Diskriminierung internationaler Besucher beklagte. Sein Vorwurf: Das WLAN in den Walmart-Filialen erfordere eine US-Telefonnummer zur Anmeldung, was ausländische Gäste von wichtigen Dienstleistungen ausschließe. Diese Klage scheiterte ebenfalls.

Ein weiteres Verfahren gegen die New Yorker Polizei (NYPD) ist noch anhängig. Auch hier geht es um angebliche Benachteiligung wegen seiner deutschen Telefonnummer, die bei der Meldung von Verbrechen nicht akzeptiert worden sei. Die Forderung beläuft sich auch in diesem Fall auf 10 Millionen Dollar.

Die ungewöhnlichen Klagen des deutschen Touristen haben in den USA für erhebliches Medienecho gesorgt und werfen Fragen über die Grenzen der Haftung von Gastronomiebetrieben und die Erwartungen internationaler Besucher auf.

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