Jobcenter-Betrug aufgedeckt: Ehepaar verschwieg florierendes Social-Media-Geschäft
Ein Ehepaar aus dem Kreis Ortenau in Baden-Württemberg hat über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren systematisch das Jobcenter betrogen. Die beiden bezogen Grundsicherungsleistungen, während sie gleichzeitig ein erfolgreiches Gewerbe mit Damenbekleidung über eine Social-Media-Plattform betrieben. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mehr als 70.000 Euro.
Systematische Verschleierung der Einkünfte
Von April 2020 bis Oktober 2023 erhielt das Paar als sogenannte Bedarfsgemeinschaft regelmäßig Leistungen vom Jobcenter Lahr. In allen Anträgen verschwiegen die beiden jedoch ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation. Während sie staatliche Unterstützung kassierten, erzielten sie durch ihr Gewerbe Einkünfte von insgesamt mehr als 270.000 Euro.
Die Frau betrieb einen professionellen Online-Handel mit Damenbekleidung, den sie geschickt über eine Social-Media-Plattform abwickelte. Um Spuren zu verwischen, nutzte sie entweder Barzahlungen oder Konten von Familienmitgliedern für die finanziellen Transaktionen. Diese Methode machte das Geschäft für die Behörden zunächst unsichtbar.
Der Mann gab vor, bei seinem Bruder angestellt zu sein, doch auch hier handelte es sich um eine Täuschung. Das angebliche Dienstleistungsunternehmen existierte nur auf dem Papier – in Wirklichkeit führte der Mann selbst die Geschäfte als verantwortlicher Geschäftsführer.
Zoll ermittelt und deckt Betrug auf
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach kam dem betrügerischen Paar schließlich auf die Schliche. Die Ermittler stellten bei ihren Recherchen fest, dass beide Angeklagten ihre unternehmerischen Aktivitäten systematisch verschleiert hatten, um weiterhin staatliche Leistungen zu erhalten.
Auf Grundlage der umfangreichen Ermittlungsergebnisse erhob die Staatsanwaltschaft Offenburg Anklage gegen das Ehepaar. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte beide Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt – die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.
Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung der betrügerisch erlangten Beträge aus dem Vermögen der beiden Angeklagten an. Damit soll der entstandene Schaden für die Staatskasse möglichst vollständig ausgeglichen werden.
Konsequenzen und rechtliche Einordnung
Der Fall zeigt deutlich, wie moderne Vertriebswege über Social Media für betrügerische Zwecke missbraucht werden können. Die Behörden müssen bei der Überprüfung von Leistungsansprüchen zunehmend auch digitale Geschäftsmodelle im Blick behalten.
Sozialbetrug in dieser Größenordnung wird von den Gerichten regelmäßig mit empfindlichen Strafen geahndet. Die ausgesetzte Freiheitsstrafe bei gleichzeitiger Vermögenseinziehung stellt eine typische Sanktion für derartige Delikte dar, bei denen die Täter erstmals straffällig geworden sind.



