Millionenerbin fordert Bürgergeld trotz beträchtlichem Vermögen
Ein außergewöhnlicher Fall aus Baden-Württemberg beschäftigt die Sozialgerichtsbarkeit: Eine Frau, die zusammen mit ihrer Schwester ein beträchtliches Erbe in Millionenhöhe antrat, zog vor Gericht, um staatliche Unterstützung in Form von Bürgergeld zu erhalten. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg wies diese Forderung jedoch entschieden zurück und stellte klar, dass Personen mit verwertbarem Vermögen nicht als hilfebedürftig gelten.
Umfangreiches Erbe mit Immobilien und Wertpapieren
Die 1962 geborene Klägerin, die als selbstständige Sportkurstrainerin tätig ist, erbte gemeinsam mit ihrer Schwester ein umfangreiches Vermögen. Zum Nachlass gehörten mehrere Immobilien, darunter Wohnungen mit Verkehrswerten von 627.000 und 340.000 Euro in einem Mehrfamilienhaus, das ursprünglich ihren Eltern gehörte. Zusätzlich besaß sie eine Eigentumswohnung, die für 225.000 Euro verkauft wurde, sowie Depots im Wert von etwa 92.000 Euro. Weitere Vermögenswerte umfassten Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto.
Gerichtliche Auseinandersetzung und Ablehnung
Obwohl die Frau über dieses beträchtliche Vermögen verfügte, beantragte sie Leistungen beim Jobcenter. Dieses lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass sie aufgrund ihres Erbes nicht hilfebedürftig sei. Daraufhin erhob die Frau Klage vor dem Landessozialgericht. Die Richter berechneten, dass ihr Anteil am Erbe nach der Teilung mit ihrer Schwester einen Wert von über 642.000 Euro aufwies. Dieses Vermögen wurde als zu hoch eingestuft, um einen Anspruch auf Bürgergeld zu begründen.
Argumente der Klägerin und gerichtliche Bewertung
Die Frau argumentierte vor Gericht, dass sie zunächst nicht frei über den Nachlass verfügen konnte und dass Sanierungsarbeiten an den Immobilien erforderlich seien. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück. Besonders entscheidend war die Tatsache, dass die Klägerin bereits eine Wohnung aus dem Erbe für 112.500 Euro verkauft hatte, wodurch ihr liquide Mittel zur Verfügung standen. Das Jobcenter hatte ihr zwar ein Darlehen angeboten, doch die Frau bestand auf einem Zuschuss. Das Gericht stellte klar, dass bei Vermögen, das innerhalb des Bewilligungszeitraums verwertet werden kann, nur ein Darlehen infrage kommt.
Grundsatzurteil zur Hilfebedürftigkeit
Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg unterstreicht einen wichtigen Grundsatz: Personen, die über verwertbares Vermögen verfügen, das kurzfristig zu Geld gemacht werden kann, haben keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Bürgergeld. Der Fall, der 2025 in Stuttgart verhandelt wurde, dient als deutliches Beispiel für die Anwendung dieser Regelung in der Sozialgerichtsbarkeit.



