AfD-Politiker Jurca verteidigt Mitarbeiter mit Vergewaltigungsurteil
Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Jurca (38) beschäftigt seit dem Jahr 2023 einen verurteilten Vergewaltiger als Mitarbeiter in seinem Büro. Laut einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" wusste Jurca bei der Einstellung genau über das gerichtliche Urteil Bescheid. Nun verteidigt der Politiker seinen Mitarbeiter öffentlich und stellt die Verurteilung infrage.
Jurca bezweifelt Schuld und spricht von "Beziehungsdrama"
Gegenüber der Zeitung erklärte Jurca: "Ich wusste genau, worauf ich mich einlasse." Er habe "überhaupt keine Zweifel" an der "charakterlichen Integrität" seines Mitarbeiters, "was Frauen betrifft". Der AfD-Mann widerspricht damit dem rechtskräftigen Urteil und bezeichnet die Vergewaltigung stattdessen als "Beziehungsdrama".
Der Hintergrund: Der Mitarbeiter wurde 2022 von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, seine damalige Freundin zweimal vergewaltigt zu haben – einmal während eines gemeinsamen Urlaubs und später in der gemeinsamen Wohnung. Nach siebenmonatiger Untersuchungshaft gestand der Mann die Taten. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Prozessdetails und Zeugenaussagen
Im Gerichtsverfahren hatte laut Bericht eine Polizistin als Zeugin ausgesagt, dass das Opfer bei der Vernehmung absolut glaubwürdig gewirkt habe. Zusätzlich wurden Chat-Protokolle ausgewertet, die die Vorwürfe unterstützt hätten. Vor der Verurteilung gab es eine Verfahrensabsprache zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft.
Der betroffene Mitarbeiter selbst erklärte gegenüber der Zeitung, er habe dem Urteil nur zugestimmt, um sich nach der Untersuchungshaft schnell wieder um seine Familie kümmern zu können. Auch er spricht von "Ungereimtheiten" in den Anschuldigungen.
Jurca will an Mitarbeiter festhalten
Der AfD-Abgeordnete zeigt keine Bereitschaft, Konsequenzen zu ziehen. "Es ist nicht das Richtige, wenn ich ihn fallen lasse, wo ich weiß: Der Mann ist kein Vergewaltiger", sagte Jurca der "Augsburger Allgemeinen". Nach eigener Aussage habe er sich intensiv mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und komme zu einem anderen Schluss als das Gericht.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Landtag
Eine Sprecherin des bayerischen Landtags erklärte auf Nachfrage, dass Mitarbeiter von Abgeordneten kein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen müssen. Die Anstellung erfolge "grundsätzlich eigenverantwortlich durch das jeweilige Mitglied des Landtags als Arbeitgeber". Entscheidend sei, dass von den angestellten Personen "keine Gefährdung für die Sicherheit und Integrität des Parlaments ausgeht".
Diese Regelung gibt Abgeordneten wie Jurca weitreichende Entscheidungsfreiheit bei der Personalauswahl – unabhängig von Vorstrafen der Bewerber. Der Fall wirft Fragen nach der politischen Verantwortung und dem Umgang mit Gewaltdelikten auf.



