Gericht untersagt Höcke den Auftritt bei AfD-Veranstaltung in Oberfranken
In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden, dass der als Rechtsextremist eingestufte Björn Höcke nicht als Redner bei einer geplanten AfD-Veranstaltung im oberfränkischen Seybothenreuth auftreten darf. Die Veranstaltung selbst kann jedoch stattfinden, sofern Höcke nicht spricht. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Präzedenzfall unter Anwendung der erst seit Jahresbeginn gültigen bayerischen Gemeindeordnung.
Rechtliche Grundlage: Bayerische Gemeindeordnung
Das Gericht stützte sein Urteil auf Paragraf 20 der bayerischen Gemeindeordnung. Ein Gerichtssprecher erläuterte: »Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind.«
Höcke, der bereits zweimal rechtskräftig wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole verurteilt wurde, fällt unter diese Regelung. Die entsprechende Klausel trat am 1. Januar in Kraft und gibt Kommunen nun ein wirksames Instrument an die Hand, um gegen derartige Auftritte vorzugehen.
Parallelverfahren im Allgäu und kommunale Strategien
Ein ähnlicher Fall liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Augsburg vor. Dabei geht es um eine AfD-Veranstaltung am Sonntag in Lindenberg im Allgäu. Die Stadt hat Höcke bereits ein Redeverbot für die Stadthalle erteilt. Das Gericht wird zeitnah über den Eilantrag entscheiden.
Ursprünglich hatten beide Kommunen – Seybothenreuth und Lindenberg – versucht, der AfD die Nutzung der Hallen komplett zu verwehren. Das Augsburger Gericht wies diesen Ansatz in einem Vorverfahren als unzulässig zurück, verwies jedoch auf die Möglichkeit eines Redeverbots als milderes Mittel. Daraufhin passten die Kommunen ihre Strategie an und konzentrierten sich auf das Verbot für Höcke persönlich.
Proteste und erwartete Teilnehmerzahlen
Gegner der AfD haben sowohl in Seybothenreuth als auch in Lindenberg zu Demonstrationen aufgerufen. Es werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet, die gegen die Veranstaltungen protestieren wollen. Diese Mobilisierung unterstreicht die politische Brisanz des Themas und die gesellschaftliche Polarisierung rund um die AfD und ihre umstrittenen Redner.
Die Entscheidung des Bayreuther Gerichts zeigt, wie Kommunen rechtliche Wege nutzen können, um gegen rechtsextreme Inhalte vorzugehen, ohne Versammlungsfreiheit pauschal einzuschränken. Sie setzt ein Signal für andere Städte und Gemeinden in Bayern und darüber hinaus.



