Gericht kippt Bayerns Cannabis-Verbot in Münchner Parks - Rückschlag für Söders Drogenpolitik
Cannabis-Verbot in Münchner Parks gekippt - Rückschlag für Söder

Bayerisches Gericht kippt Cannabis-Verbot in Münchner Parks

In einem bedeutenden Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot des Cannabiskonsums in drei prominenten Münchner Parkanlagen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung, die nun rechtskräftig geworden ist, erlaubt das Kiffen im Englischen Garten, Hofgarten und Finanzgarten wieder und markiert einen herben Rückschlag für die strenge Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder.

Rechtskräftige Aufhebung nach Gerichtsentscheidung

Bereits im November 2025 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten gekippt. Nun ist dieses Urteil rechtskräftig geworden, da der Freistaat Bayern keine Rechtsmittel mehr dagegen einlegte. Die zuständige Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung hat daraufhin das 2024 erlassene Verbot für den Konsum von Cannabis in all ihren Parks im Freistaat offiziell aufgehoben.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein solches generelles Verbot nur bei "einer Gefahr oder erheblichen Belästigung für Andere" gerechtfertigt sei. Sie bezweifelten, dass die von der Staatsregierung vorgebrachten Argumente ausreichten, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine detaillierte schriftliche Begründung des Urteils will das Gericht in den kommenden Wochen nachreichen.

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Klagende Partei feiert Erfolg für Grundrechte

Die Kläger Emanuel Burghard (31) und René Korcak (27) hatten gemeinsam mit ihrem Anwalt David Werdermann gegen das Verbot geklagt. Burghard wollte Cannabis zum Genuss konsumieren, während Korcak medizinische Gründe angab. Nach dem Urteil sprach Anwalt Werdermann von einem vollständigen Erfolg: "Der VGH hat das Cannabiskonsumverbot komplett gekippt. Das ist auch ein Erfolg für die Grundrechte von Konsumenten und Patienten."

Werdermann kritisierte insbesondere den Doppelstandard gegenüber Tabakrauchen: "Es ist widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten. Das Gericht hat diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet." Kläger Burghard hatte bereits vor der Verhandlung argumentiert, dass auf dem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal des Englischen Gartens – einer der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit – kein generelles Verbot notwendig sei, besonders in Bereichen weit entfernt von Spielplätzen.

Herber Schlag für bayerische Drogenpolitik

Die gerichtliche Entscheidung stellt einen bedeutenden Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung dar. Nachdem Bayern die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte, hatte die Staatsregierung angekündigt, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen.

Über die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die dem Finanzministerium untersteht und für staatliche Parks zuständig ist, wurde im Mai 2024 eine entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen erlassen. Diese untersagte das Rauchen, Erhitzen oder Dampfen von Cannabisprodukten einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten. Das Verbot galt auch für den Hofgarten in Bayreuth.

Interessanterweise wurden nach Angaben der Schlösserverwaltung seit Einführung des Verbots innerhalb von anderthalb Jahren lediglich fünf Verstöße offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten. Die Verwaltung hatte vor Gericht mit Gesundheits- und Jugendschutz argumentiert und Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints befürchtet.

Politische Motivation hinter dem Verbot?

Das Gericht folgte in seiner Entscheidung der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, "die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln". Anwalt Werdermann sprach in der Verhandlung von einer "drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie".

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Bereits im Sommer 2025 war nach einer Eil-Entscheidung das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens vorläufig aufgehoben worden. Der VGH hatte keine Revision zugelassen, doch der Freistaat Bayern hätte noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen können – was nun nicht mehr geschah und damit zur Rechtskraft des Urteils führte.

Die Entscheidung hat symbolische Bedeutung weit über die drei betroffenen Parks hinaus und zeigt die Grenzen landespolitischer Maßnahmen gegen bundesrechtliche Entwicklungen auf. Sie markiert einen wichtigen Präzedenzfall im Spannungsfeld zwischen Bundes- und Landeskompetenzen in der Drogenpolitik.