Abschiebung verhindert: Wie eine afghanische Schülerin in Templin bleiben darf
Abschiebung verhindert: Afghanische Schülerin darf in Templin bleiben

Abschiebung einer afghanischen Schülerin in Templin erfolgreich verhindert

In der brandenburgischen Stadt Templin ist es zu einer bemerkenswerten Entscheidung gekommen: Die drohende Abschiebung der 19-jährigen afghanischen Schülerin Asma Qalandari wurde von den örtlichen Behörden verhindert. Die junge Frau, die gemeinsam mit ihrer Mutter Sughra Heydari seit 2021 in der Uckermark lebt, hatte zuvor einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten, der sie zur Ausreise innerhalb einer Woche aufforderte.

Intervention des brandenburgischen Innenministers

Nachdem der Nordkurier über den Fall berichtet hatte, griff Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) persönlich ein. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass der Minister umgehend eine Stellungnahme der zuständigen Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark eingeholt hatte. Das Ministerium erklärte deutlich: „Eine Abschiebung von Frau Qalandari nach Griechenland, wo ein Schutzstatus für sie besteht, ist derzeit nicht geplant.“

Die Situation war besonders brisant, weil die Abschiebung bedeutet hätte, dass die Schülerin aus ihrer Familie gerissen worden wäre. Die Familie lebt seit etwa fünf Jahren in Templin und hatte sich dort etabliert. Unterstützer der Familie protestierten gegen die geplante Maßnahme, die sie für unverhältnismäßig hielten.

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Entscheidung der lokalen Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark kam zu einer entscheidenden Einschätzung: Sie bewertete die 19-Jährige als „nicht vollziehbar ausreisepflichtig“. Diese Entscheidung hatte weitreichende Konsequenzen, wie der Sprecher des Innenministeriums weiter ausführte: „Daher sei sie auch nicht der Zentralen Ausländerbehörde des Landes in Brandenburg an der Havel gemeldet worden, die für Rückführungen zuständig ist.“

Das bedeutete konkret: „Einen Rückführungstermin oder dahingehende Planungen gibt es daher auch nicht.“ Selbst im hypothetischen Fall einer Meldung an die Zentrale Ausländerbehörde hätte diese alle Umstände des Einzelfalls eigenständig geprüft, einschließlich familiärer Bindungen, integrationsbezogener Aspekte und möglicher Abschiebungshindernisse.

Hintergrund des Dublin-Verfahrens

Die Frage bleibt: Wie konnte es überhaupt zu diesem Abschiebebescheid kommen? Eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwies auf das Dublin-Verfahren, das in diesem Fall zur Anwendung kam. Dieses Verfahren dient dazu, den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Mitgliedsstaat zu bestimmen.

Im Fall von Asma Qalandari war dies Griechenland, da die Familie bei ihrer Flucht über die Türkei erstmals europäischen Boden in Griechenland betreten hatte. Dort verbrachte die Familie drei Jahre im Flüchtlingslager Moria, bevor sie vor fünf Jahren auf eigene Faust weiter nach Deutschland aufbrach.

Die Sprecherin des Bundesamtes erklärte: „Falls bereits in einem Mitgliedstaat internationaler Schutz erteilt wurde, ist ein weiterer Asylantrag in Deutschland unzulässig, wobei die Abschiebung in den Mitgliedstaat erfolgt, der Schutz gewährt hat.“ Der Vollzug dieser Regelung obliegt jedoch den örtlichen Ausländerbehörden – und genau hier setzte die Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark ihre eigene Bewertung durch.

Datenschutz und Verfahrensgeheimnis

Auf die Frage, warum Asma Qalandari dennoch den eindeutig formulierten Abschiebebescheid erhalten hatte, verwies der Sprecher des Innenministeriums auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von dort gab es lediglich eine knappe Antwort: Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne keine Auskunft zu Einzelfällen im Asylverfahren gegeben werden.

Das Bundesamt betonte jedoch, dass es seine Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden sehr ernst nehme. Die Entscheidung der Uckermarker Behörde zeigt, wie lokale Einschätzungen im Einzelfall von allgemeinen Verfahrensregeln abweichen können, wenn humanitäre und familiäre Aspekte berücksichtigt werden.

Die Familie Qalandari kann nun vorerst weiter in Templin bleiben, wo sie seit Jahren ein neues Zuhause gefunden hat. Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex Asylverfahren sein können und welche Bedeutung die Entscheidungsbefugnis lokaler Behörden in konkreten Einzelfällen haben kann.

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