Berliner Justizsenatorin Badenberg verteidigt hohe Zahl von Dienstreisen
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich zu Medienberichten geäußert, die eine vergleichsweise hohe Anzahl ihrer Dienstreisen thematisieren. Die Politikerin, die seit April 2023 im Amt ist, betonte in einer Stellungnahme nach der Senatssitzung den fachlichen Hintergrund aller Reisen.
43 Dienstreisen seit Amtsantritt
Laut einem Bericht des Tagesspiegel hat Badenberg seit ihrem Amtsantritt genau 43 Dienstreisen unternommen. Diese Zahl liegt deutlich über der anderer Senatsmitglieder: Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) reiste 21 Mal dienstlich, Innensenatorin Iris Spranger (SPD) 20 Mal, Bausenator Christian Gaebler (SPD) 19 Mal und der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) 18 Mal.
Badenberg erklärte dazu: „Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe, einen fachlichen Bezug hatten.“ Sie suche aktiv den Austausch mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern und vertrete Berlin bei zahlreichen Einladungen zu Veranstaltungen.
Badenberg weist Vorwürfe zurück
Die Justizsenatorin reagierte mit deutlichen Worten auf den Medienbericht: „Die Unterstellung, ich würde jetzt Dienstreisen nutzen, um auf Kosten des Landes Berlin private Aufenthalte zu ermöglichen. Das weise ich entschieden zurück.“ Sie betonte, dass sie sich angreifbar machen würde, wenn sie nicht an solchen Terminen teilnähme.
Der Tagesspiegel hatte berichtet, dass viele ihrer Dienstreisen nach Nordrhein-Westfalen führten, ihrer ursprünglichen Heimat, und häufig an Freitagen oder Montagen stattfanden.
Terminlage erklärt Reisezeitpunkte
Badenberg erläuterte die zeitliche Verteilung ihrer Dienstreisen mit ihrem vollen Terminkalender:
- Dienstags: Sitzung des Berliner Senats und CDU-Fraktionssitzung
- Mittwochs: Abteilungsleiterbesprechung in der Dienststelle
- Alle zwei Wochen donnerstags: Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses
- Alle zwei Wochen mittwochs: Rechtsausschusssitzung
„In der Regel bleibt also nur der Montag oder der Freitag, um an Veranstaltungen teilzunehmen“, so die Senatorin. Diese festen Terminblöcke würden die Reiseplanung maßgeblich beeinflussen.
Transportmittel und Anmeldepflicht
Auf ihren Dienstreisen nutzte Badenberg sowohl die Deutsche Bahn als auch Flugzeuge. Die Wahl des Transportmittels hänge von vorherigen oder nachfolgenden Terminen ab. Sie betonte, dass sie alle Dienstreisen ordnungsgemäß anmelde, wie es für Senatsmitglieder vorgeschrieben ist. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht, jedoch müssen Reisen angezeigt werden. Die Reisekosten werden laut Senatorengesetz bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Amtssitzes erstattet.
Die Senatorin bekräftigte ihren Ansatz: „Und sofern es mir terminlich möglich ist, nehme ich auch solche Anfragen an, um das Land Berlin bei solchen Veranstaltungen zu vertreten.“ Sie sieht ihre Reisetätigkeit als notwendigen Teil ihrer Amtsführung, um Berlin auf Bundesebene und in Fachkreisen angemessen zu repräsentieren.



