Berliner Justizsenatorin Badenberg verteidigt hohe Zahl von Dienstreisen
Badenberg verteidigt hohe Zahl von Dienstreisen

Berliner Justizsenatorin Badenberg verteidigt hohe Zahl von Dienstreisen

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich zu Medienberichten geäußert, die ihre vergleichsweise hohe Zahl von Dienstreisen seit Amtsantritt im April 2023 thematisieren. Die Politikerin betonte in einer Stellungnahme nach der Senatssitzung, dass alle ihre Reisen einen klaren fachlichen Bezug hätten und sie damit das Land Berlin angemessen vertrete.

43 Dienstreisen im Vergleich zu Kollegen

Laut einem Bericht des Tagesspiegel hat Badenberg seit ihrem Amtsantritt genau 43 Dienstreisen unternommen. Diese Zahl liegt deutlich über der ihrer Senatskollegen: Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) reiste 21 Mal dienstlich, Innensenatorin Iris Spranger (SPD) 20 Mal, Bausenator Christian Gaebler (SPD) 19 Mal und der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) 18 Mal. Badenberg wies dabei jegliche Unterstellungen zurück, dass sie die Reisen für private Zwecke nutzen würde.

Fachlicher Nutzen und Termindruck

„Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe, einen fachlichen Bezug hatten“, erklärte Badenberg. Sie suche aktiv den Austausch mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern und nehme Einladungen zu Veranstaltungen wahr, bei denen sie Vorträge halte oder auf Podien diskutiere. Die Senatorin argumentierte, dass sie sich angreifbar machen würde, wenn sie solche Gelegenheiten nicht nutzen würde.

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Zur Kritik, dass viele ihrer Reisen an Freitagen oder Montagen stattfänden – oft in ihre ursprüngliche Heimat Nordrhein-Westfalen – entgegnete Badenberg mit ihrem vollen Terminkalender. Dienstags finden regelmäßig Sitzungen des Berliner Senats und der CDU-Fraktion statt, mittwochs Abteilungsleiterbesprechungen und donnerstags alle zwei Wochen Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses. Daher blieben oft nur Montage oder Freitage für externe Termine übrig.

Reisemodalitäten und Transparenz

Bei ihren Dienstreisen nutzte Badenberg sowohl die Deutsche Bahn als auch Flugzeuge, wobei die Wahl des Transportmittels von vorherigen oder nachfolgenden Terminen abhänge. Sie betonte, dass sie alle Dienstreisen ordnungsgemäß anmelde, auch wenn Senatsmitglieder diese nicht genehmigen lassen müssen. Laut Senatorengesetz erhalten sie eine Vergütung ihrer Reisekosten bei amtlicher Tätigkeit außerhalb ihres Amtssitzes.

Die Debatte um Badenbergs Reisetätigkeit unterstreicht die Spannung zwischen notwendigem fachlichem Austausch und öffentlicher Wahrnehmung von Amtsträgern. Die Senatorin bleibt bei ihrer Position, dass ihre Reisen dem Wohl Berlins dienen und transparent abgewickelt werden.

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