Berliner Justizsenatorin wehrt sich gegen Vorwürfe zu Dienstreisen
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat sich zu Medienberichten geäußert, die ihre vergleichsweise hohe Zahl an Dienstreisen thematisieren. Die Politikerin, die seit April 2023 im Amt ist, unternahm nach Angaben des "Tagesspiegel" genau 43 dienstliche Reisen – doppelt so viele wie andere Mitglieder des Berliner Senats.
Fachlicher Bezug aller Reisen betont
„Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe, einen fachlichen Bezug hatten“, erklärte Badenberg nach der Senatssitzung gegenüber Journalisten. Die Senatorin sucht bewusst den Austausch mit Ministerkollegen aus anderen Bundesländern. „Ich glaube, ich würde mich eher angreifbar machen, wenn ich es nicht tun würde“, führte sie weiter aus.
Zudem erhalte sie zahlreiche Einladungen zu Veranstaltungen, bei denen sie Vorträge halte oder auf Podien diskutiere. „Und sofern es mir terminlich möglich ist, nehme ich auch solche Anfragen an, um das Land Berlin bei solchen Veranstaltungen zu vertreten“, so die Justizsenatorin.
Vergleich mit anderen Senatsmitgliedern
Die Aufstellung des "Tagesspiegel" zeigt deutliche Unterschiede innerhalb des Berliner Senats. Während Badenberg 43 Dienstreisen absolvierte, unternahm Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) nach dpa-Informationen 21 dienstliche Reisen. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) folgt mit 20 Dienstreisen, Bausenator Christian Gaebler (SPD) mit 19 und der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit 18 Reisen.
Badenberg weist Unterstellungen zurück
Mit Blick auf den Zeitungsartikel sprach Badenberg von „Unterstellung“. „Die Unterstellung, ich würde jetzt Dienstreisen nutzen, um, ich sage es mal, auf Kosten des Landes Berlin private Aufenthalte zu ermöglichen. Das weise ich entschieden zurück“, betonte die CDU-Politikerin energisch.
Der "Tagesspiegel" hatte berichtet, dass zahlreiche Dienstreisen Badenbergs nach Nordrhein-Westfalen führten – ihrer ursprünglichen Heimat, mit der sie weiter eng verbunden sei. Viele dieser Reisen hätten an einem Freitag oder Montag stattgefunden, also rund um das Wochenende.
Voller Terminkalender erklärt Reisezeitpunkte
„Die Tatsache, dass viele Termine montags und freitags stattfinden, ist darauf zurückzuführen, dass dienstags, mittwochs, donnerstags in der Regel feste Termine bestehen“, erläuterte Badenberg. Immer dienstags finde die Sitzung des Berliner Senats statt, dienstagnachmittags die CDU-Fraktionssitzung.
„Mittwochs haben wir eine Abteilungsleiterbesprechung in der Dienststelle, alle zwei Wochen haben wir die Rechtsausschusssitzung und donnerstags haben wir alle zwei Wochen die Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses“, führte die Senatorin detailliert aus. In der Regel bleibe daher nur der Montag oder der Freitag, um an externen Veranstaltungen teilzunehmen.
Transportmittel und rechtliche Grundlagen
Auf ihren Dienstreisen war Badenberg nach eigenen Angaben sowohl mit der Deutschen Bahn unterwegs als auch mit dem Flugzeug. Die Wahl des Transportmittels hänge mit anderen Terminen vorher oder nachher zusammen und werde situationsabhängig entschieden.
„Wenn ich eine Dienstreise unternehme, zeige ich natürlich die Dienstreisen ordnungsgemäß an“, ergänzte Badenberg. Senatsmitglieder müssen Dienstreisen zwar nicht genehmigen lassen, müssen diese aber anmelden. Eine Vergütung ihrer Reiskosten erhalten sie laut Senatorengesetz „bei amtlicher Tätigkeit außerhalb ihres Amtssitzes“.
Die Diskussion um die Dienstreisen der Justizsenatorin zeigt die Spannung zwischen transparentem Regierungshandeln und den praktischen Erfordernissen politischer Arbeit. Badenberg betonte abschließend, dass alle ihre Reisen dienstlichen Zwecken dienten und sie weiterhin den Austausch mit Kollegen anderer Bundesländer suchen werde.



