Berliner Volksbegehren: Noch weit entfernt von den erforderlichen Unterschriften
Die beiden im Januar gestarteten Berliner Volksbegehren befinden sich in einer kritischen Phase. Mit nur noch einem Monat verbleibender Sammelzeit haben die Initiatoren erst einen geringen Teil der benötigten Unterschriften zusammengetragen. Das Ziel, jeweils mehr als 170.000 Unterstützerunterschriften zu sammeln, um Volksentscheide anzustoßen, erscheint derzeit noch in weiter Ferne.
Stand der Unterschriftensammlung
Das Bündnis „Berlin autofrei“, das ein weitgehendes Autoverbot in der Berliner Innenstadt anstrebt, hat bisher 46.200 Unterschriften beim Landeswahlamt eingereicht. Diese Zahl beinhaltet jedoch noch nicht alle direkt bei den Bezirken abgegebenen Unterschriften. Von den bereits überprüften 29.615 Unterschriften wurden 25.090 als gültig anerkannt, was einer Quote von 84,7 Prozent entspricht.
Die Initiative „Volksbegehren Berlin werbefrei“, die sich für Beschränkungen bei der Außenwerbung einsetzt, hat bisher 13.964 Unterschriften beim Landeswahlamt vorgelegt. Auch hier kommen noch weitere, nicht näher bezifferte Unterschriften hinzu, die direkt bei den Bezirken eingereicht wurden. Von den bislang geprüften 10.312 Unterschriften sind 8.778 gültig, was einer Quote von 85,1 Prozent entspricht.
Zeitlicher Rahmen und nächste Schritte
Beide Volksbegehren starteten am 9. Januar und haben bis zum 8. Mai Zeit, um die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Konkret müssen die Initiativen innerhalb dieser vier Monate Unterschriften von jeweils mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten vorlegen. Bei der aktuellen Zahl der Wahlberechtigten sind das rund 174.000 Menschen pro Volksbegehren.
Falls dieses Ziel erreicht wird, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem die Berliner Bevölkerung über die jeweiligen Gesetzentwürfe abstimmen kann. Ein solcher Volksentscheid könnte theoretisch am 20. September stattfinden, dem Tag der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Bedingungen für den Erfolg
Für die Umsetzung der Gesetze durch einen Volksentscheid gelten strenge Voraussetzungen:
- Eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss für den Gesetzentwurf votieren.
- Mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten muss zustimmen.
Die Initiatoren stehen somit vor einer doppelten Herausforderung: Zunächst müssen sie genügend Unterschriften sammeln, um den Volksentscheid überhaupt zu ermöglichen. Anschließend müssen sie bei der Abstimmung eine breite Mehrheit der Berliner Bevölkerung überzeugen.
Die verbleibende Zeit bis zum 8. Mai wird entscheidend sein, ob die ambitionierten Ziele der Volksbegehren verwirklicht werden können oder ob die Initiativen scheitern werden.



