Kommentar: Nennt die Namen bei Kameraüberwachung!
Nennt die Namen bei Kameraüberwachung!

Es ist nachvollziehbar, dass Brandenburgs Datenschutzbeauftragte die Namen von kleinen und mittleren Betrieben, die gegen Datenschutzregeln verstoßen, nicht öffentlich nennt. Und doch ist das auch ein bisschen absurd.

Den Touristen schuldig

Das zeigt sich im Fall des Campingplatzes, der heimlich die Urlauber filmt. Denn wenn ein Betrieb uneinsichtig ist und immer wieder in den Berichten der Beauftragten auftaucht, müssen Ross und Reiter auch beim Namen genannt werden. Das ist die Datenschutzbeauftragte schlicht den Urlaubern schuldig, die ansonsten damit rechnen müssen, beim abendlichen Bier vor dem Zelteingang per Kamera gefilmt zu werden.

Die Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Platzbetreiber darf dabei nicht leitend sein. Im Gegenteil: Hier ist ein klares und kämpferisches Auftreten gefragt. Schließlich ist massiver wirtschaftlicher Schaden – oder besser gesagt: Die Angst davor – manchmal das Einzige, was solche Menschen von ihrem schändlichen Tun abhält.

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Die Debatte um Kameraüberwachung ist komplex. Einerseits geht es um Sicherheit, andererseits um den Schutz der Privatsphäre. Doch wenn Betreiber heimlich filmen, überschreiten sie eine rote Linie. Die Datenschutzbeauftragte sollte daher nicht zögern, die Namen der Sünder zu nennen. Nur so können Urlauber informierte Entscheidungen treffen und sich vor ungewollter Überwachung schützen. Die Behörde muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und klare Kante zeigen.

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