Berlin plant Videoüberwachung ohne Hinweise – Datenschützerin Kamp übt scharfe Kritik
In Berlin soll die Videoüberwachung kritischer Infrastruktur wie Stromnetzen künftig ohne entsprechende Hinweisschilder möglich sein. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD plant nach dem großen Stromausfall Anfang des Jahres entsprechende Änderungen am Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp übt jedoch scharfe Kritik an diesen Vorhaben und sieht darin einen gefährlichen Rückfall in überholte Verwaltungspraktiken.
Europarechtliche Bedenken und Transparenzverlust
Meike Kamp äußerte ihre Bedenken anlässlich der Beratungen im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. Sie betonte, dass ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten bei Videoüberwachung europarechtlich nicht möglich sei. „Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichen das Gegenteil“, erklärte die Datenschutzbeauftragte deutlich.
Besonders kritisch sieht Kamp die geplanten Änderungen bei der Informationsfreiheit. Durch zahlreiche neue Ausnahmetatbestände drohe eine deutliche Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in der Hauptstadt. „Es entsteht der Eindruck, dass wir in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses zurückzukehren“, warnte die Expertin.
Regierung verteidigt Sicherheitsbedürfnis
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte die Pläne Mitte Februar verteidigt. Mit den geplanten Änderungen sollten den Betreibern kritischer Infrastruktur – zu denen insbesondere Stromleitungen gehören – rechtssichere Videomaßnahmen ermöglicht werden. „Wir halten keinen Datenschutz aufrecht, der Täter schützt“, argumentierte Wegner. Die Regierungskoalition will erreichen, dass künftig Videoüberwachung auch ohne entsprechende Hinweisschilder möglich ist.
Die Datenschutzbeauftragte hält diese Argumentation für wenig überzeugend. Sie betont, dass Sicherheitsbedenken in Bezug auf kritische Infrastrukturen bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden könnten. Die vorgesehenen Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur seien praktisch wirkungslos und würden an der bestehenden Rechtslage wenig ändern.
Hintergrund: Der große Stromausfall im Januar
Hintergrund der geplanten Gesetzesanpassung ist der massive Stromausfall im Südwesten Berlins Anfang Januar. Damals waren wegen eines mutmaßlich von Linksextremisten begangenen Brandanschlags auf eine Kabelbrücke etwa 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und mehr als 2.000 Gewerbebetriebe ohne Strom – viele davon tagelang. Dieses Ereignis löste eine intensive Diskussion darüber aus, wie kritische Infrastruktur besser geschützt werden kann.
Die Regierungskoalition sieht in den geplanten Gesetzesänderungen eine notwendige Antwort auf diese Sicherheitsherausforderung. Die Datenschutzbeauftragte bleibt jedoch skeptisch und fordert eine differenziertere Herangehensweise, die sowohl Sicherheitsbedürfnisse als auch grundlegende Datenschutzprinzipien angemessen berücksichtigt.



