Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für tödlichen Angriff auf Wachmann in Potsdam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe des Potsdamer Landgerichts gegen eine Frau nach dem Tod eines Wachmanns in einer Geflüchtetenunterkunft endgültig bestätigt. Die Richter verwarfen die Revision der Angeklagten gegen das Urteil wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, wodurch das Strafmaß von zwölf Jahren und acht Monaten rechtskräftig wurde. Die Überprüfung durch den BGH ergab keine durchgreifenden Rechtsfehler, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Beschluss fiel bereits am 22. Januar unter dem Aktenzeichen 6 StR 473/25.
Tödliche Messerstiche in Geflüchtetenunterkunft
Das Landgericht Potsdam hatte die Frau mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit im April 2025 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt, unter dem Aktenzeichen 21 Ks 8/24. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie einen 33 Jahre alten syrischen Wachmann im Mai 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Potsdam mit zwei Stichen in die Brust tötete. Am Tag der Tat soll es zu einem Streit zwischen dem Wachmann und der späteren Angeklagten gekommen sein, woraufhin der Mann später im Krankenhaus verstarb. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung einen Freispruch beantragt hatte.
Motiv und Hintergrund des Falls
Nach Angaben des Landgerichts wollte die Frau mit der Tat ein erneutes Hausverbot in einer Unterkunft verhindern, nachdem sie aus mehreren Einrichtungen in Potsdam verwiesen worden war. Sie galt als verhaltensauffällig und hatte sich durch Beleidigungen, Bespucken und körperliche Angriffe auf andere Bewohner der Einrichtungen hervorgetan. Dieses Motiv hatte im Laufe des Prozesses erhebliche Fragen aufgeworfen und trug zur komplexen Bewertung des Falls bei. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs unterstreicht die rechtliche Tragweite solcher Gewalttaten in sensiblen sozialen Einrichtungen.



