Brandenburgs Sozialminister plant Fusion von Senioren- und Behindertenbeauftragten
In Brandenburg zeichnet sich eine bedeutende Veränderung im Beauftragtenwesen des Landes ab. Sozialminister René Wilke von der SPD hat Pläne vorgelegt, die Ämter des Landesseniorenbeauftragten und des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammenzulegen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen und eines erwarteten Milliardendefizits im nächsten Landeshaushalt.
Norman Asmus soll beide Ämter übernehmen
Der derzeitige Landesseniorenbeauftragte Norman Asmus wird von Minister Wilke als ideale Besetzung für beide Positionen angesehen. „Norman Asmus ist aus meiner Sicht eine Person, die für beide Posten hervorragend geeignet ist“, erklärte Wilke in einem Interview mit den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ und dem „Nordkurier“. Der Minister betonte, dass Asmus sowohl bei Menschen mit Behinderung als auch bei Senioren großes Ansehen genieße.
Die Zusammenlegung wird durch die aktuelle Vakanz der Stelle der Landesbehindertenbeauftragten ermöglicht. Die bisherige Amtsinhaberin Janny Armbruster hatte zuvor einen Rechtsstreit gegen die damalige Sozialministerin Britta Müller geführt, diesen jedoch vor wenigen Tagen vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückgezogen.
Politische Reaktionen und Kritik
Während die SPD/CDU-Koalition den Auftrag ihres Koalitionsvertrags umsetzt, das Beauftragtenwesen kritisch zu hinterfragen, gibt es auch deutliche Kritik. Clemens Rostock, Landeschef der Grünen, äußerte Bedenken: „Wer zwei so wichtige Aufgaben in eine Stelle presst, nimmt bewusst in Kauf, dass beide an Gewicht verlieren.“
Minister Wilke verteidigte seine Pläne und betonte die Bedeutung beider Personengruppen: „Beide beschäftigen sich mit bedeutenden Personengruppen in diesem Land.“ Gleichzeitig verwies er auf die finanzielle Notwendigkeit, Strukturen zu überprüfen und effizienter zu gestalten.
Nächste Schritte und Verfahren
Der Sozialminister kündigte an, dem Landesbehindertenbeirat einen entsprechenden Vorschlag zur Zusammenlegung der Ämter zu unterbreiten. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der Brandenburg mit erheblichen Haushaltsherausforderungen konfrontiert ist und Sparmaßnahmen in verschiedenen Bereichen erwägt.
Die geplante Fusion der beiden Beauftragtenstellen markiert einen bedeutenden organisatorischen Wandel in der brandenburgischen Sozialpolitik und wird voraussichtlich weitere Diskussionen über die Effizienz und Ausgestaltung des Beauftragtenwesens im Land auslösen.



