Brandenburg: Sieben Inhaftierte wegen überlanger Untersuchungshaft entlassen
In Brandenburg sind in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt sieben Personen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben. Dies gab Justizminister Benjamin Grimm (SPD) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags bekannt. Der Minister betonte dabei nachdrücklich: „Jeder Fall ist einer zu viel.“
Hohe Belastung in der Strafjustiz als Ursache
Grimm verwies auf die sehr hohe Belastung im Bereich der Strafjustiz, die seiner Ansicht nach zu den Problemen beigetragen hat. Ende 2025 gab es bei den Staatsanwaltschaften des Landes 41.640 unerledigte Verfahren, was einem Anstieg von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. An den Amtsgerichten waren 10.993 Verfahren anhängig, ein Plus von 10 Prozent. An den Landgerichten befanden sich 288 Verfahren in erster Instanz sowie 903 Berufungsverfahren in Bearbeitung.
„Da sehen wir im Moment noch keinen Anstieg“, erklärte Grimm und fügte hinzu: „Man könnte bildlich davon sprechen, dass die Welle jetzt erst durchrollt.“ Der Minister betonte, dass man sich deswegen um eine Verstärkung etwa im staatsanwaltschaftlichen Dienst bemühe.
Individuelle Fehler in den Verfahrensabläufen
Was die vorzeitigen Entlassungen aus der Untersuchungshaft betrifft, hat sich Grimm jeden Fall aus dem Jahr 2024 persönlich angesehen. Dabei stellte er fest, dass immer individuelle Fehler in den Verfahrensabläufen zum Tragen kamen. „Es ist aber klar, wenn man eine riesige Belastung hat, ist es nicht zu vermeiden, dass auch Fehler passieren“, so der Justizminister.
Grimm kündigte an, dass man sich künftig verstärkt um die Entlastung der Strafjustiz kümmern müsse, um solche Vorfälle zu minimieren. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Herausforderungen in Brandenburgs Justizsystem weiterhin groß sind und dringender Handlungsbedarf besteht.



