Brandenburgs Fraktionsgesetz vor dem Aus? Experten sehen Verfassungsverstoß
Brandenburgs Fraktionsgesetz: Experten sehen Verfassungsverstoß

Brandenburgs Fraktionsgesetz steht auf wackligen Beinen

Droht dem Landtag in Potsdam eine verfassungsrechtliche Blamage? In einer Sondersitzung des Hauptausschusses des Brandenburger Landtags wurden am Donnerstag die rechtlichen Grundlagen des Fraktionsgesetzes intensiv diskutiert. Die einhellige Meinung der geladenen Experten: Das geltende Gesetz verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Landesverfassung.

Anhörung offenbart verfassungsrechtliche Mängel

Der fraktionslose Abgeordnete André von Ossowski hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Bildung neuer Fraktionen und Gruppen auch während einer laufenden Legislaturperiode ermöglichen soll. Hintergrund ist sein Plan, gemeinsam mit den ehemaligen BSW-Abgeordneten Reinhard Simon und Melanie Matzies eine neue Landtagsgruppe zu gründen. Das aktuelle Fraktionsgesetz verbietet dies jedoch, da es Abgeordneten, die über eine Liste gewählt wurden, nur den Zusammenschluss zu einer Fraktion oder Gruppe erlaubt.

„Die geltende Gesetzeslage verstößt gegen die Landesverfassung“, erklärte Steffen Ivers vom Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags während der Anhörung. Diese Position wurde von allen geladenen Rechtsexperten geteilt, darunter Prof. Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam und Rechtsanwalt Tobias Schröter.

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Assoziationsfreiheit als verfassungsrechtliches Fundament

Prof. Schmidt betonte die grundlegende Bedeutung der Assoziationsfreiheit für Abgeordnete: „Die Abgeordneten haben als Teil ihres freien Mandats auch die Assoziationsfreiheit. Sie sind gleichberechtigt und haben das Recht, sich mit Anderen zusammenzuschließen.“ Allerdings müsse dabei die Arbeitsfähigkeit des Landtags gewährleistet bleiben.

Ein Missbrauch dieser Freiheit liege laut den Experten nur dann vor, wenn sich eine Fraktion ausschließlich aus finanziellen oder machtpolitischen Gründen spalte – etwa um zusätzliche Haushaltsmittel oder Ausschussmandate zu erhalten. In solchen Fällen dürfe keine politische Homogenität zwischen der neuen Gruppe und der ursprünglichen Fraktion bestehen.

Politische Kontroverse im Landtag

Die klaren Worte der Experten stießen bei BSW und AfD auf scharfe Kritik. BSW-Fraktionschef Nils-Olaf Lüders bezeichnete das Gesetz als „sehr problematisch“ und sah keine Notwendigkeit für eine Änderung während der laufenden Legislaturperiode. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt argumentierte, dass eine Neubildung von Gruppen den Wählerwillen verfälsche, insbesondere wenn diese Gruppe dann die Regierung unterstütze.

Doch die Experten wiesen diese Einwände entschieden zurück. „Wir müssen trennen zwischen den politischen Parteien vor der Wahl, der Wahl und dem Verhalten der Abgeordneten nach der Wahl“, erklärte Prof. Schmidt. Rechtsanwalt Schröter ergänzte: „Der Wählerwille überwiegt nicht die Freiheit des Mandats des einzelnen Abgeordneten. Das sehen sowohl das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch das Landesverfassungsgericht in Potsdam so.“

Verfassungsgerichtliche Klage droht

Sollte der Landtag das Fraktionsgesetz nicht ändern, rechnen die Experten mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Schröter prognostizierte: „Sollte es nicht zu einer Änderung kommen, und die mögliche Gruppe vor dem Landesverfassungsgericht dagegen klagen, rechne ich damit, dass das Fraktionsgesetz zu Fall gebracht werden würde. Das Ergebnis wäre dann dasselbe.“

CDU-Fraktionschef Jan Redmann zeigte sich nach der Anhörung überzeugt von den Argumenten der Experten. Die Diskussion hat deutlich gemacht, dass Brandenburgs Fraktionsgesetz auf verfassungsrechtlich unsicherem Grund steht und einer dringenden Überarbeitung bedarf.

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